Debakel in der Gipser- und Malereibranche: Zum Schaden der Arbeitnehmer?
Villars-sur-Glâne (ots)
"Wenn ich Gipser im Angestelltenverhältnis wäre, würde ich auch streiken. Wieso bei einem Monatssalär von 5000.- Franken bis 65 schuften, wenn man mit Streikaktionen eine vorzeitige Pension auf 62 Jahre erzwingen kann." Dieses Argument dürfte die dafür zuständige Gewerkschaft gbi dazu bewogen haben, Ihre Mitglieder zu Streikaktionen zu mobilisieren, die in den letzten Tagen zu Eskalationen und seitens des Arbeitgeberverbandes (smgv) zu heftigen Gegenreaktionen geführt haben.
In den goldenen 70iger und 80iger Jahren der Schweizer Baubranche hätte man Verständnis für solche Massnahmen aufbringen können. Die Zeiten haben sich geändert, - und dies zu Ungunsten der selbständig Erwerbenden: Heute verdient ein beachtlicher Teil der Unternehmer in der Baubranche weniger als die eigenen Angestellten. Dies bestätigen die jüngst publizierten Statistiken über die "besorgniserregende Armut" in den Klein- und Mittelunternehmen (KMU), zu welchen sämtliche Schweizer Gipser- und Malerunternehmen gehören.
In der Schweiz beschäftigt das Gipser- und Malergewerbe in etwa 13'500 Personen. Jeder Dritte arbeitet auf eigene Rechnung. Bei nahezu jedem dritten Angestellten handelt es sich um ein Familienmitglied des "Patrons". Dies führt zum Schluss, dass es sich beim Grossteil der Gipser- und Malerunternehmen um typische Schweizer Familienbetriebe handelt. Die übrigen 5000 im Angestelltenverhältnis Arbeitenden verdienen sich ihr Brot bei wenigen mittelgrossen Betrieben. Wenige von diesen sind - wie die Pressemeldungen verlauteten - dem Aufruf der Gewerkschaft freiwillig gefolgt; wenige wurden zu den Aktionen gezwungen. Trotz den Bemühungen der Gewerkschaft sind letztendlich maximal 2000 Branchenmitglieder dem Streikaufruf der gbi (ca. 15% der Branche) gefolgt.
Diese Zahlen relativieren das von der Gewerkschaft inszenierte Medienspektakel der vergangenen Monate angesichts der Tatsache, dass heute bei Massenentlassungen in Grossunternehmen nicht mehr diskutiert wird.
Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, ob eine Gewerkschaft, die sich mit der Stilllegung von Bauplätzen brüstet, heute noch eine Existenzberechtigung hat. Politisch fragwürdig wird allerdings eine Schweizer Organisation, wenn sie die Auswirkungen der Beschlüsse der europäischen Personenfreizügigkeit als "Verwilderung der Arbeitsbeziehungen" disqualifiziert.
Erstens müsste hier die Gewerkschaft nicht gegen die Arbeitgeber, sondern gegen die Politiker vorgehen, indem sie sich klar zu Ihrer Haltung gegenüber dem Ausland bekennt. Zweitens müsste sich Bundesbern ernsthaft Gedanken machen, ob sich hinter dieser Aussage der Gewerkschaft nicht ein rassistisches und kartellistisches Gedankengut verbirgt.
Aber letztendlich wird trotz dieser neuen Herausforderung jeder qualifizierte Schweizer Arbeitnehmer nicht auf dem Streik- sondern auf dem Arbeitsplatz belohnt. Und dies dürfte auch in Zukunft so bleiben.
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