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STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT

Mangelhafter Bundesratsentscheid zum Tier im Recht

Bern (ots)

Die Stiftung für das Tier im Recht hält die
bundesrätliche Tierschutzpolitik für ungenügend. Heute hat der
Bundesrat einer hängigen Tierschutz-Volksinitiative eine Absage
ertteilt. Damit und mit seinem Gesetzesentwurf für ein neues
Tierschutzgesetz vom 9. Dezember 2002 setzt der Bundesrat ein Signal,
durch das sich das Mensch-Tier-Verhältnis in der Schweiz nicht
wesentlich verbessert.
Gegenvorschlag  der Stiftung für das Tier im Recht
Die Stiftung für das Tier im Recht stellt dieser unerfreulichen
Entwicklung einen Vorschlag für ein tiergerechteres, innovatives und
realisierbares eidg. Tierschutzgesetz entgegen. Der mit zahlreichen
Tier-Organisationen gemeinsam ausgearbeitete Gesetzesentwurf verlangt
unter anderem: den Schutz des Lebens eines Tieres, die gezielte und
angepasste Ausdehnung des Gesetzes auch auf wirbellose Tiere, die
Pflicht zur tiergerechten Unterbringung, Verbesserungen im
Zuchtbereich, Aktualisierungen im Tierversuchswesen, die Strafbarkeit
der Sodomie, die Verlängerung von Verjährungsfristen und die
Einführung einer Tieranwaltschaft (wie sie bereits im Kanton Zürich
praktiziert wird).
Die Mängel der bundesrätlichen Vorlage
Obwohl der Bundesrat in der Ablehnung der Initiative behauptet,
dass in seiner eigenen Gesetzesvorlage (2002) "ein modernes
Tierschutzgesetz garantiert" sei, lassen sich in einigen Punkten
klare Rückschritte nachweisen. So durften bisher Laien Tiere nicht
betäuben, zudem soll die Bewilligungspflicht gewerbsmässiger
Wildtierhaltungen punktuell aufgehoben werden. Auch würden die
Strafen von Übertretungen dadurch gemildert, weil sie nicht mehr im
Tierschutzgesetz sondern in der Verordnung geregelt wären.
Demgegenüber verweigert sich der Bundesrat manchen Neuerungen des
internationalen Tierschutzrechts, insbesondere des deutschen
Tierschutzgesetzes. Dieses wurde im Jahre 1998 revidiert (novelliert)
und verlangt u. a. einen Sachkundenachweis von Personen, die Tiere
halten. Auch gelten schwerstbelastende Tierversuche als untersagt.
Schliesslich ignoriert der Bundesrat, dass im Ausland (Fürstentum
Liechtenstein, Österreich) bereits angestrebt wird, eine
Tieranwaltschaft einzuführen nach dem Modell eines Schweizer Kantons.
Empfehlung der Stiftung für das Tier im Recht
Zweck des Gesetzesentwurfes ist, die Beziehung zwischen Tieren und
Menschen, wie sie rechtlich geregelt ist, zu verbessern. Deshalb
zählt die Stiftung für das Tier im Recht nun auf die zuständige
Kommission des Ständerates, dass sie sich für eine tiergerechtere,
innovative und realisierbare Gesetzesrevision einsetzt, wie sie die
Stiftung für das Tier im Recht ausgearbeitet hat. Dieser
Gesetzesvorschlag ist abrufbar unter:
www.tierimrecht.org>News/Aktuelles.

Kontakt:

Dr. iur. Antoine F. Goetschel
Stiftung für das Tier im Recht
Geschäftsleiter und Rechtsanwalt
Tel. +41/1/262'67'25
Mobile: +41/78/740'20'61

Stiftung für das Tier im Recht
Geschäftsstelle Zürich:
Ilgenstrasse 22
Postfach 218
8030 Zürich
Tel. +41/1/262'67'25
Fax: +41/1/262'67'26
E-Mail: info@tierimrecht.org
Internet: http://www.tierimrecht.org

Sitz der Stiftung:
Spitalgasse 9
3001 Bern

ab 1. Juli 2004:
Geschäftsstelle Zürich:
Wildbachstrasse 46
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Tel. +41/43/443'06'43
Fax: +41/43/443'06'46