Unterhaltungsindustrie kritisiert Revision des Urheberrechts: So geht der Datenklau weiter
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Bern (ots)
Hinweis: Die Langfassung kann im pdf-Format unter www.presseportal.ch/de/story.htx?nr=100485503 kostenlos heruntergeladen werden
AudioVision Schweiz, der Dachverband der audiovisuellen Branche, erkennt keine Verbesserungen im Entwurf zum revidierten Urheberrecht, der bis Ende Januar in Vernehmlassung ist. Das neue Gesetz soll einerseits gegen Internetpiraten und Raubkopierer vorgehen. Andererseits soll es die Weichen für einen modernen Handel mit elektronischen Medien stellen. Erreicht wird das Gegenteil: Unzählige Ausnahmebestimmungen verhindern eine griffige Regelung. Technische Schutzvorrichtungen, die illegales Kopieren und Downloaden verhindern sollen, bekommen keinen wirksamen Rechtsschutz. Künstlern und Produzenten bleibt es verwehrt, sich gegen den Diebstahl ihres kreativen Schaffens zu wehren.
In seiner heute eingereichten Stellungnahme zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) kritisiert AudioVision Schweiz den Gesetzesentwurf. Zwar begrüsst der Verband die Absicht des Bundesrates, internationale Urheberrechtsverträge umzusetzen. Stellt dies doch die Basis dar für aussichtsreiche Geschäftsmodelle, die der fortschreitenden technologischen Entwicklung im Internetzeitalter entsprechen. Doch die Schweiz kommt wegen der unzähligen Ausnahmeregelungen, die der Entwurf enthält, ihren staatsvertraglichen Verpflichtungen nicht nach. AudioVision Schweiz fordert deshalb, dass gestützt auf die WIPO-Abkommen
- die Privatkopie auf wenige Ausnahmen beschränkt wird,
- Kopien aus illegalen Quellen verboten werden und
- technische Schutzvorrichtungen gegen Daten-Piraterie rechtlich wirksam geschützt werden.
Die Schweiz muss internationale Mindeststandards einhalten
Der Bundesrat hat die internationalen WIPO-Verträge unterzeichnet. Diese UN-Abkommen legen einen internationalen Schutzstandard fest, um der Internetpiraterie und dem Raubkopieren einen Riegel zu schieben. Dieser Standard darf nicht unterschritten werden, denn das Internet setzt sich über Landesgrenzen hinweg. Umso mehr erstaunt es, dass der erste Vernehmlassungsentwurf die internationalen Regelungen unterläuft. Die Schweiz droht, eine Insel für Daten-Piraterie zu werden.
Transparente Regelung für die Privatkopie
Grundsätzlich steht es ausschliesslich dem Urheber zu, sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen - auf CDs, DVDs oder im Internet. Nur ihm ist es erlaubt, Kopien von seinem Werk zu erstellen. Davon gibt es legitime Ausnahmen. Doch der URG-Entwurf weitet diese Ausnahmen auf eine unüberblickbare Anzahl aus. So verbleibt eine unzumutbare Rechtsunsicherheit, die das massenweise Raubkopieren von CDs und DVDs weiter begünstigt. Für AudioVision Schweiz ist es deshalb unabdingbar, dass diese Ausnahmen endlich auf wenige, überblickbare Fälle beschränkt werden.
Verbot von Kopien aus illegalen Quellen
Das private Kopieren kann nur erlaubt sein, wenn die ursprüngliche CD oder DVD von einem autorisierten Händler erworben worden ist. Wurde die Ursprungs-CD hingegen ihrerseits bereits illegal hergestellt, kann die Kopie davon nicht legal sein. Auf diesem Weg könnten illegal erworbene Daten durch das Kopieren legalisiert werden und unendlich sowie ohne Qualitätsverlust "legal" vervielfältigt werden. AudioVision Schweiz verlangt deshalb, im Gesetz ausdrücklich festzuhalten, dass von illegal erworbenen Daten keine Kopien hergestellt werden dürfen.
Absoluter Rechtsschutz von technischen Schutzvorrichtungen
Soft- und Hardware wurden entwickelt, die unerlaubte Downloads oder illegales Kopieren technisch verunmöglichen sollen. Doch bereits werden diese Schutzvorrichtungen von Datenpiraten geknackt. Der URG-Entwurf stellt deshalb - zurecht - bereits Handlungen zur Beseitigung dieser technischen Schutzvorrichtungen unter Strafe.
Doch wiederum sieht der URG-Entwurf Ausnahmen vor: Er räumt den Benutzern ein Selbsthilferecht und einen Freischaltanspruch ein, um die technischen Schutzvorrichtungen zu beseitigen. Damit wird der Piraterie Tür und Tor geöffnet. Denn die vorgesehene Regelung ist prozessual nicht praktikabel.
Gesetz soll neue Geschäftsmodelle fördern
Ein wirksamer Rechtsschutz für technische Schutzvorrichtungen könnte die Basis für neue Geschäftsmodelle sein -zum Beispiel für das pay-per-use-System, wo der Konsument nur das bezahlt, was er tatsächlich nutzt: Schon heute ist es jedermann möglich, sich einzelne Songs legal vom Internet herunterzuladen. Bezahlt wird durch die Eingabe der Kreditkartennummer. Künstler und Musikhändler können durch neue Geschäftsmodelle wie diesem die Nutzung ihrer Werke übers Internet individuell gestalten und zwar im Umfang, der vom Konsumenten gewünscht wird.
Eine Zusammenfassung der Stellungnahme von AudioVision Schweiz sowie deren Volltext finden Sie ab 15 Uhr unter www.audiovisionschweiz.ch.
Kontakt:
AudioVision Schweiz
Roger Chevallaz, Geschäftsführer
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