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Stellungnahme GastroSuisse zur Passivrauchschutzverordnung: GastroSuisse übt harsche Kritik - Eine Verschärfung über die Hintertüre ist inakzeptabel

Zürich (ots)

Der Vorstand von GastroSuisse hat an seiner Sitzung
vom 19. August 2009 die Stellungnahme zur Passivrauchschutzverordnung
verabschiedet. Der führende Verband für Hotellerie und Restauration 
kritisiert mit aller Deutlichkeit das unverkennbare Ansinnen des 
Bundesamtes für Gesundheit, durch die Hintertüre der Verordnung das 
am 3. Oktober 2008 durch die eidgenössischen Räte beschlossene 
nationale Passivrauchschutzgesetz verschärfen zu wollen. GastroSuisse
weist den Verordnungsentwurf zurück und fordert Korrekturen.
Die Passivrauchschutzverordnung will regeln, was im Gesetz keine 
Basis findet. Das ist inakzeptabel. Weder eine Verschärfung der 
Anforderungen an Raucherräume, noch ein Verbot von Ausschankanlagen 
in Fumoirs haben eine gesetzliche Grundlage. Ähnliches gilt für die 
Belüftung von Fumoirs.
Die Verordnungsvorlage ist in wesentlichen Punkten unklar und 
weder branchengerecht, noch umsetzbar. Was als geschlossener Raum 
gilt, ist nicht nachvollziehbar. Es ist zudem sachfremd, 
Durchreichen, die im Gastgewerbe weit verbreitet sind, zu untersagen.
Das Verbot von Angebotsbeschränkungen in Nichtraucherräumen 
widerspricht  der Gleichbehandlung der Gäste und kann nicht 
unterstützt werden. Das Gastgewerbe möchte sowohl rauchende wie auch 
nicht rauchende Gäste bedienen.
GastroSuisse fordert im Interesse ihrer rund 21'000 
Mitgliederbetriebe einen Verordnungsentwurf, der klar und für die 
Branche umsetzbar ist. Noch mehr Unsicherheiten bei der Regelung des 
Passivrauchschutzes sind der Sache nicht dienlich.

Kontakt:

GastroSuisse
Brigitte Meier-Schmid, Marketing und Kommunikation
Blumenfeldstrasse 20
8046 Zürich
Tel.: +41/44/377'53'53
E-Mail: maco@gastrosuisse.ch

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