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Ständerat stärkt Cassis-de-Dijon-Prinzip
Weitere Belastung für das Gastgewerbe abgewendet

Zürich (ots)

Der Ständerat hat sich gegen die Ausnahme von Lebensmitteln aus dem Geltungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips ausgesprochen. Er folgt damit nicht dem Nationalrat, der dies befürwortet hatte. GastroSuisse begrüsst den wirtschaftsfreundlichen Entscheid der kleinen Kammer. Die geplante Gesetzesänderung ist somit vom Tisch.

Der Ständerat hat richtig erkannt, dass die volkswirtschaftlichen Vorteile des Cassis-de-Dijon-Prinzips nicht beschnitten werden sollten. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip ist ein wichtiges Instrument zur Senkung des hohen Kostenniveaus in der Schweiz. Zudem fördert es die Vielfalt des Angebots zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Damit zukünftig noch mehr Betriebe als bisher vom Cassis-de-Dijon-Prinzip profitieren können, sollten bürokratische Hürden bei der Umsetzung abgebaut werden.

Die geplanten Handelshemmnisse hätten den Wettbewerbsdruck auf das schweizerische Gastgewerbe weiter erhöht. Die Branche steht unter einem starken grenzüberschreitenden Konkurrenzkampf um Gäste. Das hohe Kostenniveau in der Schweiz ist dabei ein grosser Nachteil für die standortgebundenen Unternehmen. Diese müssen zu hohen Kosten wirtschaften und gleichzeitig international wettbewerbsfähig sein. Angesichts der Frankenstärke ist es umso wichtiger, alle Massnahmen zu ergreifen, um die Kosten zu senken. Eine weitgehende Beschaffungsfreiheit auf möglichst offenen Märkten ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die Stärkung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist ein wichtiges Signal dafür.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Rund 20'000 Mitglieder, davon gegen 3000 Hotels, organisiert in 26 Kantonalverbänden und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.

Kontakt:

GastroSuisse, Remo Fehlmann, Direktor,
Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch

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