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Pressemitteilung i.S. Dr. Evgeniy O. Adamov - Beschwerde gegen Auslieferungsbegehren gutheissen

Zürich (ots)

Das Bundesstrafgericht hat mit Entscheid vom 9.
Juni 2005 die am 17. Mai 2005 in Dr. Evgeny O. Adamovs Namen
eingereichte Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl des
Bundesamtes für Justiz vom 3. Mai 2005 gutgeheissen. Mit der
Entscheidung hat das Gericht den Haftbefehl aufgehoben, die
Freilassung Dr. Adamovs aus der Auslieferungshaft angeordnet und ihm
eine Verfahrensentschädigung zu gesprochen.
Das Bundesstrafgericht hat damit den Grundrechten Dr. Adamovs zum
Durchbruch verholfen. Dem staatsvertraglich garantierten Recht eines
ausländischen Zeugen in einem schweizerischen Verfahren auf freies
Geleit wurde gegenüber den staatsvertraglichen Pflichten der Schweiz,
gesuchte Personen ins Ausland auszuliefern, der Vorzug gegeben.
Gegen diesen Entscheid kann das Bundesamt für Justiz innert 30
Tagen Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne erheben. Ausserdem
kann das Bundesamt für Justiz das Bundesstrafgericht um Erteilung der
aufschiebenden Wirkung ersuchen, so dass die Anordnung zur
Freilassung Dr. Adamovs bis zum Entscheid des Bundesgerichts
ausgesetzt wird.
Zudem liegt ein Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz
vom 7. Juni 2005 vor, aufgrund dessen Herr Dr. Adamov an die
Russische Föderation ausgeliefert werden soll. Gegen diesen
Haftbefehl kann ebenfalls Beschwerde beim Bundesstrafgericht
eingereicht werden.

Kontakt:

Stefan Wehrenberg, Rechtsanwalt
Tel.: +41/43/443'88'00
Mobile: +41/79'349'48'32

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