Pressemitteilung i.S. Dr. Evgeniy O. Adamov - Beschwerde gegen Auslieferungsbegehren gutheissen
Zürich (ots)
Das Bundesstrafgericht hat mit Entscheid vom 9. Juni 2005 die am 17. Mai 2005 in Dr. Evgeny O. Adamovs Namen eingereichte Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz vom 3. Mai 2005 gutgeheissen. Mit der Entscheidung hat das Gericht den Haftbefehl aufgehoben, die Freilassung Dr. Adamovs aus der Auslieferungshaft angeordnet und ihm eine Verfahrensentschädigung zu gesprochen.
Das Bundesstrafgericht hat damit den Grundrechten Dr. Adamovs zum Durchbruch verholfen. Dem staatsvertraglich garantierten Recht eines ausländischen Zeugen in einem schweizerischen Verfahren auf freies Geleit wurde gegenüber den staatsvertraglichen Pflichten der Schweiz, gesuchte Personen ins Ausland auszuliefern, der Vorzug gegeben.
Gegen diesen Entscheid kann das Bundesamt für Justiz innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne erheben. Ausserdem kann das Bundesamt für Justiz das Bundesstrafgericht um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ersuchen, so dass die Anordnung zur Freilassung Dr. Adamovs bis zum Entscheid des Bundesgerichts ausgesetzt wird.
Zudem liegt ein Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz vom 7. Juni 2005 vor, aufgrund dessen Herr Dr. Adamov an die Russische Föderation ausgeliefert werden soll. Gegen diesen Haftbefehl kann ebenfalls Beschwerde beim Bundesstrafgericht eingereicht werden.
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