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Fall Adamov - Bundesgericht bestätigt Auslieferungshaft

Zürich (ots)

Mit dem heute mitgeteilten Urteil vom 14. Juli 2005
hat das Schweizerische Bundesgericht die Beschwerde des Bundesamtes
für Justiz gutgeheissen. Es hat festgestellt, dass Herrn Dr. Adamov
kein Anspruch auf freies Geleit hat. Im weiteren wurde die Sache zur
Beurteilung der gerügten, aber nicht entschiedenen Fragen der
funktionalen Immunität bzw. der völkerrechtlichen Staatenimmunität
Russlands wie auch einer allfälligen politischen Begründung des
US-amerikanischen Strafverfahrens an die Vorinstanz, das
Bundesstrafgericht in Bellinzona, zurückgewiesen.
Das bedeutet, dass mit dem Urteil des Bundesgerichts noch kein
abschliessender Entscheid in dieser Sache vorliegt. Indessen muss
Herr Dr. Adamov bis zum Urteil des Bundesstrafgerichts über die zwei
offenen Fragen in Haft bleiben.
Das Urteil des Bundesgerichts ist damit begründet, dass Herr Dr.
Adamov regelmässig für private wie auch berufliche Zwecke in die
Schweiz gekommen ist. Herr Dr. Adamov sei gewillt gewesen, so das
Bundesgericht, auf jeden Fall also mit oder ohne Einvernahme beim
Berner Untersuchungsrichter in die Schweiz zukommen. Deshalb sei es
zulässig gewesen, ihn bloss mit Vorladung an die Adresse seiner
Tochter in der Schweiz zur Befragung als Auskunftsperson nach Bern
vorzuladen.
Im Ergebnis hat das Bundesgericht die Interessen an der
Rechtshilfe zugunsten der USA über die umfassende Wahrung der
Grundrechte von Herrn Dr. Adamov gemäss Europäischem
Rechtshilfeübereinkommen gestellt. Wir sind über diesen Entscheid
enttäuscht, der das Vertrauen von Herr Dr. Adamov in die
staatsvertraglichen Rechte zu wenig würdigt.
Herr Dr. Adamov fühlt sich vom Berner Untersuchungsrichter in die
Falle gelockt. Zudem versteht er  die Haftanordnung nicht, ist er
doch bereit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, wie sein Erscheinen
beim Berner Untersuchungsrichter zeigte.
Herr Dr. Adamov wird seine Position mit den ihm zur Verfügung
stehenden Mitteln verteidigen. Nun gilt es den Entscheid des
Bundesstrafgerichts über die zwei offenen Fragen abzuwarten. Entgegen
der heute vom Bundesamt für Justiz verbreiteten Mitteilung kann daher
noch nicht über die Auslieferung entschieden werden. Dr. Adamov ist
zuversichtlich, dass am Ende die Wahrheit durchdringen wird.

Kontakt:

Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg
Telefon +41/43/443'88'00
Mobile +41/79/349'48'32

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