Fall Adamov: Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht - Adamov verlangt Auslieferung nach Russland
Zürich (ots)
Heute haben wir, Maître Maurice Harari, Genf, und Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg, Zürich, für Dr. Evgeny O. Adamov beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid des Bundesamtes für Justiz erhoben. Dr. Adamov geht davon aus, dass der Entscheid der schweizerischen Behörden, ihn in die USA statt in seinen Heimatstaat Russland auszuliefern gegen schweizerisches und internationales Recht verstösst.
Der Auslieferungsentscheid vom 30. September 2005 missachtet die funktionale Immunität, die Dr. Adamov als ehemaligem russischem Minister zukommt. Ausserdem ist das US-amerikanische Auslieferungsbegehren zu wenig substantiiert. Die politische Bedeutung des Falles für Russland, die USA wie auch die Schweiz werden nicht im erforderlichen Ausmass berücksichtigt. Zudem müsste die korrekte Abwägung der Interessen von Dr. Adamov, der einer vereinfachten Auslieferung nach Russland zugestimmt hat, der Interessen der Russischen Föderation sowie derjenigen der Vereinigten Staaten von Amerika zu einer Auslieferung nach Russland führen. Zusammenfassend vertreten wir die Auffassung, dass im Entscheid des Bundesamtes für Justiz nationales und internationales Recht nicht korrekt angewendet worden ist und das Bundesamt deshalb zu einem falschen Ergebnis gekommen ist, das nun dem Bundesgericht zur Überprüfung vorgelegt wird.
Dr. Adamov hält den Entscheid des Bundesamtes für Justiz für falsch und geht davon aus, dass das Bundesgericht nach Prüfung aller Argumente für eine Auslieferung nach Russland entscheiden wird. Nach wie vor ist Dr. Adamov von seiner Unschuld überzeugt und willens, sich gegen Vorwürfe der russischen und der US-amerikanischen Behörden zu verteidigen.
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