Frühjahrsversammlung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vom 6. April 2006 in Bern
Bern (ots)
- Neue Polizeimunition - Situationsgerechte Toleranzwerte bei Radarkontrollen - Das Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich wird weiter geführt - Einigung über die interkantonale Polizeizusammenarbeit - Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz wird verbessert
Neue Polizeimunition
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat heute im Rahmen ihrer Frühjahrsversammlung in Bern eine Empfehlung zur schweizweiten Einführung einer neuen polizeilichen Dienstmunition abgegeben. Dies unter dem Vorbehalt, dass die von den polizeilichen Fachgremien ausgewählten Munitionstypen von den zuständigen Bundesbehörden als völkerrechtskonform anerkannt werden.
Die von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission (SPTK) empfohlene Munition ist nicht vergleichbar mit den völkerrechtlich verbotenen Deformationsgeschossen für Gewehre (sog. Dum-Dum-Geschosse). Diese weisen ein viermal höheres Verletzungspotenzial auf als die vorgeschlagene Munition für Pistolen, bei der sich das Projektil nach dem Eindringen nur leicht deformiert. Durch die leichte Deformation kommt es aber im Vergleich zur heute verwendeten Munition zu weniger Durchschüssen, welche die Täter häufig nicht wirksam am Verfolgen ihrer Absichten hindern können, dafür aber unbeteiligte Dritte in hohem Mass gefährden, weil die grösste Wirkung nach einem Durchschuss erst bei der zweiten getroffenen Person eintritt. Die Munition wurde entwickelt, um diese Gefährdung zu minimieren und die Wirksamkeit der Treffer zu erhöhen. Damit soll vermieden werden, dass Polizeibeamte trotz mehrerer Treffer noch durch Gegenfeuer verletzt oder gar getötet werden, wie dies kürzlich bei einem Schusswechsel in Bex der Fall war. In einem aufwändigen Verfahren haben Techniker eine Munition entwickelt, die sich im Körper nur so stark deformiert, dass Täter zwar wirksamer als heute an schwersten Straftaten gehindert werden, dass die Verletzungen aber in den allermeisten Fällen trotzdem ohne dauernde Gesundheitsschäden oder Todesfolge bleiben. Die Erfahrungen in Deutschland, wo heute flächendeckend leicht deformierende Munition eingesetzt wird, in andern europäischen Staaten und bei Sondereinheiten in der Schweiz bestätigen dies. Zudem ist die neue Munition bleifrei, womit die Umweltbelastung stark reduziert wird.
Auch das IKRK empfiehlt laut einem Bericht in der Zeitschrift "International Review of the Red Cross"(1) die Verwendung der vorgesehenen Munition durch die Polizei, weil es der Auffassung ist, dass sie völkerrechtskonform und geeignet ist, Drittpersonen und Polizeiangehörige besser zu schützen. Die Munition soll eingeführt werden, sobald der Bund zu denselben Schlüssen gelangt.
Wichtig ist der KKJPD der Hinweis darauf, dass der Schusswaffengebrauch in der Schweiz äusserst zurückhaltend und immer nur als letztes mögliches Mittel erfolgt. Zudem werden Polizeibeamtinnen und -beamte im Hinblick auf einen verhältnismässigen und technisch richtigen Schusswaffengebrauch intensiv geschult.
(1) Coupland R., Loye D., The 1899 Hague Declaration concerning Expanding Bullets, International Review of the Red Cross, No. 849, 2003.
Für weitere Auskünfte: Regierungsrat Markus Notter Präsident KKJPD Tel. +41/43/259'25'01
Situationsgerechte Toleranzwerte bei Radarkontrollen
Die KKJPD hat nach den im vergangenen November geführten Diskussionen geprüft, ob die Toleranzwerte bei Radarkontrollen interkantonal vereinheitlicht werden sollen. Sie lehnt dies ab, weil sie der Meinung ist, dass der Bund schon heute verbindlich vorschreibt, welche Toleranzwerte für einen bestimmten Gerätetyp gelten. Die so genannten technischen Toleranzen sind somit in der ganzen Schweiz einheitlich und klar geregelt. Daneben gilt es aber situationsgerecht mit taktischen Toleranzen zu arbeiten.
Die Geräte sollen beispielsweise in der Nähe von Schulen und Kindergärten so eingestellt werden, dass alle Verkehrsteilnehmer erfasst werden, welche die technische Toleranz überschreiten, weil dort bereits geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen eine hohe Gefährdung bedeuten können. Daneben ist es aber gemäss Bundesgericht legitim, wenn die Polizei beispielsweise auf Autobahnabschnitten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder auf Passstrassen Prioritäten setzt und nur Motorradfahrer und Automobilisten blitzt, welche die Geschwindigkeit deutlich überschreiten und damit eine schwerwiegende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nehmen. Das Setzen solcher Prioritäten aufgrund von Sicherheitsaspekten soll weiterhin möglich bleiben.
Für weitere Auskünfte: Regierungsrat Markus Notter Präsident KKJPD Tel. +41/43/259'25'01
Das Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich wird weiter geführt
Die KKJPD und das EJPD haben beschlossen, das Verfahrens- und Vollzugscontrolling (VVC), mit dem die Prozesse im Asylverfahren und im Wegweisungsvollzug gemessen und analysiert werden, weiterzuführen und die Daten im Jahr 2007 erstmals zu veröffentlichen.
Das Bundesamt für Migration erstellt im Auftrag von EJPD und KKJPD halbjährlich einen Bericht über das so genannte Verfahrens- und Vollzugscontrolling (VVC). Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung am 1. Juli 2006 müssen diese Berichte künftig auf Anfrage öffentlich gemacht werden. Die Veröffentlichung der VVC-Daten bildete schon in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Die Kantone lehnten bisher eine Publikation unter Hinweis auf die mangelhafte Datenqualität, eine schlechte Vergleichbarkeit der Kantone und die Komplexität der Materie mehrheitlich ab.
Die KKJPD und das EJPD, vertreten durch Bundesrat Christoph Blocher und BFM-Direktor Eduard Gnesa, sind heute zur Auffassung gelangt, dass die Transparenz im Asylbereich von grosser Bedeutung ist. Mit dem VVC kann zudem erkannt werden, bei welchen Arbeitsprozessen im Asylbereich seitens der Behörden von Bund, Kantonen und ARK jeweils Handlungsbedarf besteht. Ein Verzicht auf das VVC wurde deshalb verworfen. Eine Veröffentlichung des VVC bedingt aber, dass die Qualität der VVC-Daten weiter verbessert wird. Ein entsprechendes Projekt läuft im Bundesamt für Migration bereits. Wichtig ist im Übrigen, dass die Berichte noch besser lesbar werden und auf die Bedürfnisse nach einem Steuerungsinstrument zugeschnitten sind. Unter anderem sollen vermehrt Schwerpunkte gesetzt werden, die den jeweiligen Problemlagen entsprechen. Unabdingbar ist auch, dass die Rechtsmittelinstanzen ins VVC eingebunden bleiben und die ausserordentlichen Rechtsmittel besser abgebildet werden als bisher.
Die kurz bevorstehende Einführung des neuen Zentralen Migrations-Informationssystems ZEMIS, welches die bestehenden Personenregistratursysteme im Asyl- und Ausländerbereich ablöst und zusammenführt, bietet nun die Chance, das Konzept VVC den formulierten Erfordernissen anzupassen. Weil im neuen ZEMIS zu Beginn noch keine Historisierung der Daten möglich ist, fällt der VVC-Bericht über das erste Halbjahr 2006 aus. Diese Zeit ist nun für die Neukonzeption des Instruments VVC zu nutzen, womit der erste öffentliche Bericht anfangs 2007 vorliegen wird.
Für weitere Auskünfte: Roger Schneeberger Generalsekretär KKJPD Tel. +41/79/544'39'20
Einigung über die interkantonale Polizeizusammenarbeit
Wenn ein einzelner Kanton oder die Kräfte eines Polizeikonkordats bei besonderen Ereignissen oder in ausserordentlichen Lagen nicht im Stande sind, die Sicherheit zu gewährleisten, können sie künftig nach genau definierten Regeln einen interkantonalen Polizeieinsatz (IKAPOL) anfordern. Die KKJPD hat dazu erstmals eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung verabschiedet und zur Ratifizierung in den Kantonen freigegeben. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald alle Kantone ihren Beitritt erklärt haben. In der Herbstversammlung vom 10./11. November 2005 hat die KKJPD einen Bericht der Arbeitsgruppe IKAPOL genehmigt, der unter der Leitung von Regierungsrätin Dora Andres (BE) und Zolt Madarász, dem ehemaligen Vizedirektor des Bundesamtes für Polizei, ausgearbeitet wurde. Auf der Basis dieses Berichts wurde eine Verwaltungsvereinbarung ausgearbeitet, welche die KKJPD heute nach einem positiv verlaufenen Vernehmlassungsverfahren verabschiedete. Die Vereinbarung soll die bisherigen, nicht formell erlassenen Regeln ablösen. Künftig werden sich die Kantone bei Bedarf für Anlässe im öffentlichen Interesse Polizeikräfte zu einem Ansatz von CHF 600.- pro Einsatzkraft und 24 Stunden zur Verfügung stellen. Für private Anlässe können die effektiven Kosten verrechnet werden - unabhängig davon, welche Absprachen über die Kostenerstattung der Durchführungskanton mit den Veranstaltern trifft. Im Januar 2006 fällte der Bundesrat analoge Beschlüsse zum IKAPOL-Bericht und zur Finanzierung.
IKAPOL-Einsätze werden durch die Gruppe Operationen (GOP) unter dem Vorsitz des Präsidenten der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) beantragt und durch den Bundesrat sowie die Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische Interkantonale Polizeizusammenarbeit in ausserordentlichen Lagen (GIP) unter dem Vorsitz des KKJPD-Präsidenten beschlossen.
Für weitere Auskünfte: Regierungsrätin Dora Andres Tel. +41/31/633'47'26
Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz wird verbessert
Die KKJPD hat dem Konzept und der Vereinbarung mit dem Bund über eine neue Polizeiliche Kriminalstatistik zugestimmt. Wenn auch der Bund zustimmt, wird gemäss heutigem Zeitplan im Jahr 2010 erstmals eine gesamtschweizerische Kriminalstatistik vorliegen, die es erlaubt, die kantonalen und nationalen Trends verlässlich zu beobachten. Heute erheben die Kantone die Daten über verdächtige oder strafrechtlich verurteilte Personen nach unterschiedlichen Kriterien; ein interkantonaler Vergleich ist damit nur sehr bedingt möglich.
Für die Umsetzung des Projekts ist in vielen Kantonen eine Modernisierung der polizeilichen Informationssysteme notwendig. Zusätzlich entstehen beim Bundesamt für Statistik, das die Daten aus den kantonalen Systemen bezieht und zentral auswertet, jährliche Betriebskosten von CHF 420'000.- (während der Projektphase CHF 580'000.-). Bund und Kantone tragen diese zu je 50 Prozent.
Bis zur Realisierung der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik wird eine minimale Kriminalstatistik weitergeführt, aber ausdrücklich auf die Unzulänglichkeit der Daten hingewiesen. Als nächster Publikationstermin ist der 29. Juni 2006 vorgesehen.
Für weitere Auskünfte: Regierungsrat Markus Notter Präsident KKJPD Tel. +41/43/259'25'01
Kontakt:
siehe Kontakte in der Mitteilung