KKJPD stimmt der Aufgabenteilung zwischen Polizei und Armee zu
Zug (ots)
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) stimmt den Vorschlägen zur Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit zwischen Polizei und Armee zu, welche die KKJPD und das VBS im Rahmen einer gemeinsamen Plattform ausgearbeitet und am 3. November an einer Medienkonferenz in Bern vorgestellt haben. Dazu gehört beim Botschaftsschutz eine Verlagerung von militärischem zu mehrheitlich zivilem Personal. Im Weiteren hat die KKJPD die Inkraftsetzung der neuen Vereinbarung über interkantonale Polizeieinsätze per sofort beschlossen. Die neuen Regeln kommen damit bereits im Rahmen des Davoser Weltwirtschaftsforums WEF im Januar 2007 und später auch bei der Fussballeuropameisterschaft 2008 zum Tragen. Bei der Zulassung privater Sicherheitsfirmen strebt die KKJPD eine Vereinheitlichung der Verfahren und Zulassungskriterien an.
Plattform KKJPD/VBS
Die KKPJD hat sich am 9./10. November 2006 an ihrer Herbstversammlung in Zug von Bundesrat Samuel Schmid und KKJPD-Vizepräsidentin Karin Keller-Sutter über die Ergebnisse der Plattform KKJPD/VBS orientieren lassen. Im Zentrum stehen die gemeinsam formulierten Kernaussagen zur Aufgabenverteilung in der inneren Sicherheit, die Vorschläge für die künftige Beteiligung der Armee am Schutz ausländischer Vertretungen und die Verrechnung gegenseitiger Leistungen. Die Konferenz würdigt die Resultate der bisherigen Arbeiten als wichtigen Schritt bei der Klärung von Abstimmungsfragen zwischen Polizei und Armee. Beim Botschaftsschutz wurde mit der Formel, wonach eine Beteiligung der Armee nur noch so weit erfolgen soll, wie dies für die Ausbildung der Armeeangehörigen notwendig ist, eine für alle Seiten befriedigende und verfassungsmässig korrekte Lösung gefunden. Sie trägt sowohl dem Vorrang der zivilen Behörden im Bereich der inneren Sicherheit als auch der Tatsache Rechnung, dass die Armee ohne praktische Erfahrungen nicht in der Lage ist, die zivilen Behörden in einer ausserordentlichen Lage rasch und effektiv zu unterstützen.
Die Justiz- und Polizeidirektoren betonen, dass das eingesetzte Personal der Führung der zivilen Behörden untersteht und dass im Botschaftsschutz wenn möglich keine WK-Truppen mehr eingesetzt werden sollen.
Wenn sich der Bundesrat mit den Vorschlägen ebenfalls einverstanden erklärt, wird auf dieser Basis eine Botschaft ans Parlament ausgearbeitet. Die parlamentarische Beratung ist in der Sommer- und Herbstsession 2007 vorgesehen.
Die Plattform hat sich aus Sicht der KKJPD und des VBS bewährt. Sie soll als dauernde Institution etabliert werden, weil sich bei den heutigen raschen Entwicklungen in der Sicherheitspolitik ständig Diskussionsbedarf zwischen den zivilen und den militärischen Behörden ergibt.
Vereinbarung über interkantonale Polizeieinsätze ab sofort anwendbar Die Verwaltungsvereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) regelt die Zuständigkeiten, die Organisation und die Abgeltungen bei Ereignissen oder Anlässen, welche gesamtschweizerische Polizeiunterstützung erfordern. Für Anlässe im öffentlichen Interesse entrichtet der Einsatzkanton künftig eine Entschädigung von CHF 600.- pro Einsatzkraft und 24 Stunden, während sich die Entschädigung bei privaten Anlässen nach der Gebührenordnung jener Kantone richtet, die Polizeiangehörige zur Verfügung stellen. Die Vereinbarung wurde in der Frühjahrsversammlung 2006 verabschiedet und anschliessend von allen Kantonen ratifiziert. Sie kann damit ab sofort in Kraft treten und bereits für das WEF im Januar 2007 angewendet werden.
Einheitliche Regeln für die Zulassung privater Sicherheitsunternehmen
Die Zulassung privater Sicherheitsfirmen ist in den Kantonen sehr unterschiedlich geregelt. Die Westschweizer Kantone haben in einem Konkordat detaillierte Kriterien für die Erteilung von Bewilligungen definiert, während die Deutschschweizer Kantone dazu individuelle oder gar keine Vorschriften erlassen haben. Gemäss dem Binnenmarktgesetz, das am 1. Juli 2006 in Kraft trat, muss ein Sicherheitsunternehmen, das bereits in einem Kanton tätig ist, künftig auch in den andern Kantonen zugelassen werden, wenn es über die nötigen finanziellen Voraussetzungen und Versicherungen verfügt. In Bezug auf Praxiskenntnisse oder Anforderungen an die Ausbildung von Sicherheitsangestellten sind deshalb die Kriterien des Kantons mit den tiefsten Anforderungen massgebend. Vor diesem Hintergrund haben die Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren beschlossen, auf der Basis des Westschweizer Konkordats einheitliche Zulassungsvorschriften zu schaffen. Die KKJPD will damit sicher stellen, dass nur seriöse Sicherheitsfirmen auf dem Markt sind, deren Angehörige sich ihrer Befugnisse und Grenzen bewusst sind die und über eine angemessene Ausbildung verfügen. Der Verband Schweizerischer Sicherheitsunternehmungen (VSSU) wird in die Arbeiten einbezogen. Konkrete Beschlüsse werden für die Frühjahrsversammlung 2007 ausgearbeitet.
Harmonisierung der Polizeiinformatik
Die Polizeibehörden der Kantone arbeiten mit unterschiedlichen Informationssystemen, was den Datenaustausch und die Zusammenarbeit erschwert. Die Kantone des Nordwestschweizer Polizeikonkordats haben deshalb im Jahr 2005 eine Harmonisierung der Polizeiinformatik beschlossen und angeregt, dies auch auf nationaler Ebene vorzusehen.
Heute sind die Informatik-Verantwortlichen von Bund und Kantonen stark mit Projektarbeiten im Zusammenhang mit Interpol, Europol und Schengen/Dublin belastet. Zudem gibt es Kantone, die erst kürzlich neue Systeme beschafft haben. Die KKJPD gelangt deshalb zur Auffassung, dass eine Harmonisierung sinnvoll ist, aus Gründen der Kontinuität und des Investitionsschutzes aber erst auf lange Sicht zu realisieren ist. Die Versammlung hat den Vorstand beauftragt, eine Planung vorzulegen, die aufgrund des Investitionsvolumens eine GATT/WTO-Ausschreibung beinhaltet.
Kontakt:
Roger Schneeberger
Generalsekretär KKJPD
Mobile +41/79/544'39'20