euro adhoc: Pilkington Deutschland AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
NSG wird
Befreiung vom Pflichtangebot erteilt
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31.10.2006
NSG UK Enterprises Limited, St. Helens, Merseyside, England, ("Erwerberin") hat am 16. Juni 2006 durch den Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der Pilkington plc, St. Helens, Merseyside, England, mittelbar 2.609.330 Stückaktien der Pilkington Deutschland AG, Gelsenkirchen (WKN: 558800, ISIN: DE0005588008), die rund 96,3 % der Stimmrechte an der Pilkington Deutschland AG vermitteln, erworben und damit mittelbar die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") erlangt. Hierdurch haben auch die NSG Holding (Europe) Limited, St. Helens, Merseyside, England, die 100 % der Anteile an der Erwerberin hält, sowie die Nippon Sheet Glass Co., Ltd., Tokio, Japan, die sämtliche Anteile an der NSG Holding (Europe) Limited hält, mittelbar Kontrolle über die Pilkington Deutschland AG im Sinne des WpÜG erlangt. Auf ihren Antrag vom 16. Juni 2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Erwerberin, die NSG Holding (Europe) Limited sowie die Nippon Sheet Glass Co., Ltd. mit Bescheid vom 31. Oktober 2006 gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von ihren Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die Pilkington Deutschland AG gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG zu veröffentlichen sowie gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und die Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen. Die Befreiung wurde erteilt, da der Buchwert der von der Pilkington plc mittelbar an der Pilkington Deutschland AG gehaltenen Beteiligung weniger als 20 % ihres buchmäßigen Aktivvermögens beträgt. Auf Grundlage dieser Befreiung werden die Erwerberin, die NSG Holding (Europe) Limited und die Nippon Sheet Glass Co., Ltd. weder die Erlangung der mittelbaren Kontrolle über die Pilkington Deutschland AG nach den Bestimmungen des WpÜG veröffentlichen, noch der BaFin eine Angebotsunterlage übermitteln oder den Aktionären der Pilkington Deutschland AG ein Pflichtangebot gemäß WpÜG durch Veröffentlichung einer Angebotsunterlage unterbreiten.
Rückfragehinweis:
Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung. E-mail:michael.kiefer@pilkington.de
Branche: Baustoffe
ISIN: DE0005588008
WKN: 558800
Index: CDAX
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