Bundesgerichtsurteil: Steinfabrik-Areal - rechtlich alles klar
Pfäffikon (ots)
Die Korporation Pfäffikon und ihr Präsident Ulrich K. Feusi haben vor Bundesgericht vollumfänglich Recht bekommen. Nach einem zweieinhalb Jahre langen Rechtsstreit kann das über 50'000 Quadratmeter grosse Steinfabrik-Areal gemäss klarem Beschluss der Korporationsgemeinde an den Architekten und Unternehmer Ulrich K. Feusi umgehend im Baurecht abgetreten werden. Aus rechtlicher Sicht steht also zurzeit einer Bebauung des Areals nichts mehr im Wege. Die staatsrechtliche Beschwerde des früheren Ratsschreibers Herbert Feusi-Gstöhl - er war selber Mitinteressent -, die sich gegen das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz richtete, wurde in allen Punkten abgewiesen, soweit darauf überhaupt einzutreten war.
Alt Ratsschreiber Herbert Feusi-Gstöhl hatte wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, des Willkürverbots, des Anspruchs auf freie Willensbildung und der Eigentumsgarantie geklagt. Die Einladung und Durchführung der ausserordentlichen Korporationsversammlung, das Vorgehen, die Transparenz über Zahlen und Fakten, die Versammlungsführung und die Beschlüsse sind gemäss Bundesgerichtsurteil in keinem Punkt zu bemängeln.
Eine erste Abgabe des Areals im Baurecht, welches die Korporationsbürger 2004 beschlossen hatten, war im März 2005 vom Schwyzer Verwaltungsgericht aus formalen Gründen aufgehoben worden. Im Mai 2005 entschied darauf eine ausserordentliche Versammlung der Korporation Pfäffikon erneut mit einer noch deutlicheren Mehrheit von 257 gegen 33 Stimmen, ihrem Präsidenten Ulrich K. Feusi das Steinfabrik-Areal zu einem Baurechtszins von 30 Franken pro Quadratmeter während einer Nutzungsdauer von 99 Jahren zu übertragen.
Dagegen erhoben sechs Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürger insgesamt drei Beschwerden an das Schwyzer Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht erachtete die Abgabe des Areals aber als rechtsmässig und wies alle drei Beschwerden am 28. Februar dieses Jahres ab.
Einzig Mitinteressent Herbert Feusi-Gstöhl zog den Fall ans Bundesgericht weiter, die zwei andern Parteien verzichteten darauf. Darunter befand sich auch die Korporationsbürgerin Irene Herzog-Feusi. Sie versucht im Moment auf politischem Wege mit einer Umzonungs-Initiative, eine Bebauung des Steinfabrik-Areals zu verhindern, ein Vorgehen, welches gemäss Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichtes vom 21. Januar 2006 nicht zuletzt dazu dient, den von der Korporationsgemeinde gefällten demokratischen Entscheid zu durchkreuzen und den Abschluss des Kaufrechtsgeschäftes mit Ulrich K. Feusi zu verhindern. Die Abstimmung über die Umzonungsinitiative findet am kommenden 26. November statt.
Der Beschwerdeführer Herbert Feusi-Gstöhl rügte vor allem auch eine Verletzung des Anspruchs auf freie Willensbildung. Das Bundesgericht urteilte jetzt, der Bericht der Korporationsverwaltung habe die Stimmbürger "umfassend über die Baurechtszinsofferten bzw. -schätzungen informiert", in denen sich die unterschiedlichen Landwertschätzungen niederschlugen. Zudem hätten die Korporationsbürger die Rückweisungsanträge derart deutlich verworfen, dass die Möglichkeit eines anderen Ausgangs selbst bei zusätzlicher Information durch den Beschwerdeführer nicht ernsthaft in Betracht falle. Es könne namentlich nicht Sache des Bundesgerichtes sein, im Anschluss an eine Korporationsgemeinde zu überprüfen, "ob die Mehrheit der Korporationsbürger wirtschaftlich angemessen entschieden habe".
Schon das Verwaltungsgericht hielt in seinem vorinstanzlichen Urteil fest, dass durch die Vergabe des Areals an Ulrich K. Feusi die Vermögenssubstanz nicht tangiert werde, die Ertragskraft gegenüber dem Ist-Zustand aber erheblich gesteigert werde. Es lägen keine Anhaltspunkte für ein Missverhältnis zwischen Baurechtszins und Gegenleistung vor. Im gleichen Sinn äusserte sich vorgängig der Vorsteher des Justizdepartements, Regierungsrat Peter Reuteler, in der Vernehmlassung.
Ulrich K. Feusi, der sich durchaus der Brisanz des Geschäftes bewusst war, da er zum einen Korporationspräsident, zum andern zukünftiger Bauherr war, freut sich über das Bundesgerichtsurteil: "Es tut gut, durch das höchste Gericht Recht zu bekommen, besonders, wenn man sieht, wie im Moment anonym in der Öffentlichkeit gegen mich und meine Pläne für das Steinfabrik-Areal diffamierend gehetzt wird." Auch dahinter steckt der vom Bundesgericht nunmehr deutlich in die Schranken gewiesene Beschwerdeführer und ehemalige Mitinteressent Herbert Feusi-Gstöhl.
Kontakt:
Ulrich K. Feusi
Präsident Korporation Pfäffikon und Baurechtsnehmer Steinfabrik-Areal
Tel.: +41/55/415'10'10
Urs Wild
Bauverwalter Korporation Pfäffikon
Tel: +41/79/746'37'09