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Human Life International (HLI) Schweiz

Assistierter Suizid: Bedenkliche Vereinbarung zwischen Oberstaatsanwaltschaft Zürich und Exit

Zug (ots)

HLI-Schweiz und die Vereinigung Katholischer Ärzte der
Schweiz (VKAS) lehnen die Vereinbarung zwischen dem Oberstaatsanwalt 
des Kantons Zürich und der Organisation Exit über die Beihilfe zum 
Suizid ab. Sie ist ein Druckmittel, um eine nationale gesetzliche 
Regelung und damit eine staatliche Anerkennung von 
Sterbehilfeorganisationen durchzusetzen. HLI und die VKAS setzen sich
für die Förderung der Palliativmedizin ein und wünschen sich die 
Gründung von Hospizen nach dem Vorbild Deutschlands.
Laut der NZZ am Sonntag vom 5. Juli hatten mehrere bekannte 
Staatsrechtler erklärt, eine solche Vereinbarung könne von einer 
Staatsanwaltschaft gar nicht geschlossen werden. Andreas Brunner 
überschreite damit seine Kompetenzen.
Bei der "Vereinbarung über die organisierte Suizidhilfe" handelt 
es sich gemäss der Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft um 
"Standesregeln für Sterbehilfeorganisationen". Wir verwahren uns 
gegen die Verwendung des Begriffes "Standesregeln" in diesem 
Zusammenhang, weil die Sterbehilfeorganisationen durch die Beihilfe 
zum Suizid auf ethisch äusserst bedenkliche Weise handeln. 
Berufsgruppen beschliessen ihre Standesregeln sicher nicht in der 
Form einer Vereinbarung mit einer Staatsanwaltschaft!
Ist der Oberstaatsanwalt in dieser Sache befangen?
Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner lobte am 9. Juni 2007
in einer Festansprache bei Exit zum 25jährigen Jubiläum deren 
Tätigkeit. Hat er damit die gebotene Unabhängigkeit nicht aufgegeben?
Auch wenn er den regierungsrätlichen Segen für die Vereinbarung 
bekommen hat, steigt der Verdacht, dass damit eine Art 
Freundschaftspakt zwischen Oberstaatsanwalt und Exit geschlossen 
wurde.HLI-Schweiz und die VKAS setzen sich für die Förderung der 
Palliativmedizin in der Ausbildung der Ärzte und des Pflegepersonals 
ein. Die in Deutschland gemachten positiven Erfahrungen mit Hospizen 
für Sterbende im Endstadium könnten problemlos auf die Schweiz 
übertragen werden. Damit könnten Suizide vermieden und positive 
Zeichen gesetzt werden, dass Kranke, Behinderte und Sterbende von 
unserer Gesellschaft mitgetragen werden.
Link, ausführliche Stellungnahme:
http://www.human-life.ch/newsdetails.php?recordID=85

Kontakt:

HLI-Schweiz
Postfach 1307
6301 Zug
Tel.: +41/41/710'28'48
E-Mail: keel@human-life.ch

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