Aerztegesellschaft des Kantons Bern
Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe gefährdet Hausarztmedizin auf dem Lande
Bern (ots)
In ländlichen Teilen des Kantons Bern dürfen Ärztinnen und Ärzte Medikamente selbst abgeben. Dieses bewährte Modell berücksichtigt die Bedürfnisse älterer und gehbehinderter Patienten. Für die hausärztliche Versorgung auf dem Land stellt die Medikamentenabgabe einen existenziellen Teil des Einkommens sicher. Ein landesweites Verbot der Selbstdispensation, wie es Bundesrat Pascal Couchepin angekündigt hat, würde folglich die ärztliche Grundversorgung in peripheren Kantonsteilen massiv gefährden. Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern stellt sich entschieden gegen den bundesrätlichen Vorschlag.
In der Schweiz geben rund ein Viertel aller praktizierenden Ärztinnen und Ärzte Medikamente ab. Die Medikamentenabgabe der Ärzte wird durch die kantonale Gesetzgebung geregelt. Während die Selbstdispensation in Berns Nachbarkantonen Luzern und Solothurn flächendeckend möglich ist, kennt beispielsweise die Waadt nur ein reines Rezeptursystem.
Kantone wie Bern, Fribourg oder Wallis kennen Mischsysteme: Im Kanton Bern können Ärztinnen und Ärzte auf dem Land eine Bewilligung für die Medikamentenabgabe beantragen. In weiten, vor allem ländlichen Teilen des Kantons, ist die Selbstdispensation erlaubt. Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass vor allem in peripheren Gebieten Patienten keinen einfachen Zugang zu Apotheken haben.
Für die hausärztliche Versorgung auf dem Land stellt die Medikamentenabgabe einen existenziellen Teil des Einkommens dar. Ein Verbot der Selbstdispensation würde somit die bereits gefährdete ärztliche Grundversorgung in peripheren Kantonsteilen zusätzlich unattraktiv machen. Das Vorhaben von Bundesrat Couchepin ist umso unverständlicher, als dass das Sparpotenzial dieser Massnahme von Experten bestritten wird: Erstens verteuern die Honorare der Apotheken die Medikamentenkosten mit Zuschlägen bis zu Fr. 7.55. In der Arztpraxis mit direkter Medikamentenabgabe werden keine Zuschläge erhoben. Ein Studie von Santésuisse ("Medikamentenkosten pro Versicherten in den Kantonen. 2007") zeigt denn auch, dass die Medikamentenkosten pro Person in den Kantonen mit Selbstdispensation wesentlich günstiger als in den Kantonen ohne direkte Medikamentenabgabe sind.
In Zürich hat sich das Volk bei kantonalen Abstimmungen in den Jahren 2001, 2003 und 2008 deutlich für die Wahlfreiheit des Patienten beim Medikamentenbezug und für die ärztliche Medikamentenabgabe in der Praxis ausgesprochen. In Bern wurde das bewährte Modell der Mischform bei der Medikamentenabgabe vom Stimmvolk zuletzt 1994 bestätigt.
Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern warnt eindringlich vor einem Verbot der Selbstdispensation ohne Berücksichtigung der Interessen von Patientinnen und Patienten. Die Politik von Bundesrat Couchepin bestraft ältere und gehbehinderte Patienten. Sie gefährdet die Grundversorgung auf dem Lande und missachtet schlicht den Willen des Stimmvolkes.
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