Strassenmagazin SURPRISE: Der Kanton Zürich verbietet Asylsuchenden Beschäftigung durch Surprise-Verkauf
Zürich (ots)
Für Surprise ist der vom Zürcher Regierungsrat gestützte Entscheid des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) nicht nachvollziehbar.
Das Verbot ist eine Ohrfeige an Asylsuchenden, die den Staat nicht belasten, sondern mit eigener Leistung einen Beitrag an ihren Aufenthalt leisten wollen. Surprise ist erstaunt, aus den Medien vom Entscheid zu erfahren. Die entsprechende Pressemitteilung der Zürcher Regierung erschien, bevor Surprise im Besitz einer rechtsgültigen Verfügung war. Diese hat Surprise heute bei der zuständigen Stelle angefordert.
Gemäss Mitteilung des Regierungsrates hält das AWA den integrativen Charakter der Surprise-Programme als nicht gegeben. Diese Aussagen werten wir als Unterstellung wider besseren Wissens. Mit dem Beschluss werden die Betroffenen nun definitiv wieder zurück in die Asylheime, in einen sinnleeren Alltag und die Abhängigkeit von Staatshilfe geschickt.
Surprise kritisiert auch die obstruktive Haltung und unzuverlässige Kommunikation der zuständigen Beamten im AWA.
Die Fakten:
Herbst 2008: Surprise-Verkauf wird verboten. Übergangsfrist bis Sommer 2009. Surprise strebt aktiv eine Klärung der Situation an und erhält ausweichende Antworten.
Herbst 2009: Asylsuchende dürfen ab sofort nicht mehr Surprise verkaufen. Gesuch um Fristverlängerung wird abgelehnt. Der Vorsteher des AWA verweigert dem Surprise-Geschäftsführer einen Gesprächstermin. Das AWA ermuntert Surprise, ein Beschäftigungsprogramm einzureichen, ohne jedoch (trotz mehrfacher Anfrage) Zuständigkeiten und Kriterien zu nennen.
Anfang Dezember 2009: Surprise reicht ein von externen Experten begutachtetes Beschäftigungsprogramm ein. Auf Nachfrage betreffend Bearbeitungsstand erhält Surprise immer wieder vertröstende Antworten.
20. März 2009: In einem Interview des Tages-Anzeiger äussert sich der AWA-Vorsteher dergestalt, dass davon ausgegangen werden muss, dass er sich persönlich nie selber mit Surprise beschäftigt hat.
Surprise wartet nun die rechtskräftige Verfügung ab und wird anschliessend das weitere Vorgehen festlegen.
Kontakt:
Fred Lauener, Geschäftsführer Surprise
Tel.: +41/61/564'90'90
Mobile: +41/78/686'57'77
E-Mail: f.lauener@strassenmagazin.ch