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Regierungsstatthalteramt Interlaken: Stellungnahme zum Untersuchungsergebnis betr. EWAP Grindelwald

Interlaken (ots)

Grundsätzliches
Das Regierungsstatthalteramt hat die unabhängigen Abklärungen des
Sachverhaltes zum EWAP-Vollzug in Grindelwald durch den Kanton
begrüsst und diese vorbehaltlos unterstützt.
Ergebnisse
Aus dem Abklärungsbericht geht hervor, dass vor allem in den
Anfangszeiten der EWAP-Vorschriften die geforderten Eintragungen im
Grundbuch zu einem grossen Teil nicht erfolgt sind. Diese Tatsache
ist zweifellos sehr unerfreulich. Dieser Grundbucheintrag hat jedoch
- wie auch  im Bericht ausgeführt wird - keine konstitutive, sondern
bloss eine deklaratorische, hinweisende Funktion. Die
EWAP-Vorschriften gelten demzufolge auch ohne Einschreibung im
Grundbuch, sofern sie in der Baubewilligung aufgenommen wurden. Weil
es sich um Gemeindevorschriften handelt, sind wir davon ausgegangen,
dass die Gemeindebehörde für die Umsetzung bzw. die Anmerkung im
Grundbuch zuständig ist. Als vor ca. 10 Jahren festgestellt worden
ist, dass die Gemeindebehörde ihrerseits davon ausging, das
Regierungsstatthalteramt sei für die Anmerkung im Grundbuch
zuständig, wenn das Amt Baubewilligungsbehörde ist, wurde gemeinsam
mit der Gemeindebehörde eine klare Regelung getroffen: Diejenige
Behörde, die die Baubewilligung erteilt, ist auch zuständig für die
Anmerkung im Grundbuch. Damit konnte eine deutliche Verbesserung
erzielt werden. Wie der Bericht zeigt, ist es leider  trotz dieser
Regelung noch zu Fehlern gekommen, welche es nun zu analysieren gilt,
damit sie in Zukunft vermieden werden können.
Die Gemeindebehörde Grindelwald hat ihrerseits 2003 im Rahmen
eines aufsichtsrechtlichen Beschwerdeverfahrens einen Experten
beauftragt, Vorschläge zum Vollzug der EWAP-Vorschriften zu machen.
Gestützt auf diese Expertise wurde in der Folge der EWAP noch
konsequenter vollzogen. Wie aus dem Abklärungsbericht hervorgeht,
verbesserte sich ab diesem Zeitpunkt die Qualität markant. In den
Jahren 2003 bis 2008 wurden in der Folge gemäss Untersuchungsbericht
lediglich 11 Baugesuche fehlerhaft bearbeitet. Um welche Fehler es
sich dabei handelt, ist dem Regierungsstatthalteramt bislang nicht
bekannt. Die Gemeindebehörde und das Regierungsstatthalteramt sind
jedoch sehr daran interessiert, über die gemachten Fehler noch
detaillierte Informationen zu erhalten. Die Kontrolle im Jahre 2003
beschränkte sich auf die rechtmässige Nutzung der Wohnungen und nicht
auf die Anmerkung im Grundbuch. Aus diesem Grunde wurde das Fehlen
der Anmerkungen im Grundbuch auch nicht bemerkt.
Zukunft
Das Regierungsstatthalteramt begrüsst die Tatsache, dass auch die
Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion nun den Blick vor allem in die
Zukunft richtet. Alle Beteiligten sind bestrebt, dass inskünftig die
EWAP-Vorschriften korrekt und vollständig angewendet werden. Das
Regierungsstatthalteramt wird deshalb Aufsicht und Betreuung der
Gemeinde Grindelwald in diesem Bereich verstärken und der JGK auch
über die eigene Tätigkeit im Bereich EWAP rapportieren.
Das Regierungsstatthalteramt vertritt die Meinung, dass für die
Umsetzung der EWAP-Vorschriften grundsätzlich die Gemeinden zuständig
sind und hat deshalb alle Gemeinden im Amtsbezirk erneut
sensibilisiert. Bezüglich Grindelwald wird das
Regierungsstatthalteramt zusammen mit der Gemeindebehörde alles daran
setzen, an Hand der Liste der fehlerhaften EWAP-Geschäfte die nötigen
Abklärungen und Korrekturen vorzunehmen. Insbesondere wird das Amt
die Gemeindebehörde beim Eintrag der fehlenden Anmerkungen im
Grundbuch unterstützen. Das Regierungsstatthalteramt bedauert, dass
es zu Fehlern gekommen ist. Letztlich hält das
Regierungsstatthalteramt fest, dass alle involvierten Stellen stets
nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Wie der
Abklärungsbericht bestätigt, bildeten nie unredliche Absichten oder
Bevorteilungen die Ursache der beschriebenen Mängel.

Kontakt:

Schloss
Postfach 276
3800 Interlaken
Tel.: +41/33/826'41'00
Fax: +41/33/826'41'01

Regierungsstatthalter des Regierungsstatthalteramtes Interlaken
Walter Dietrich
Mobile: +41/79/656'07'76
E-Mail: rsta.interlaken@jgk.be.ch

Informationsbeauftragter
Geri Staudenmann
Tel.: +41/31/312'42'62)

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