Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011: Städte fordern bessere Abgeltung der Sonderlasten der urbanen Zentren
Bern (ots)
Die Nettolasten in Städten und urbanen Gemeinden sind 1,4-mal so hoch wie jene nicht-urbaner Kommunen. Der Schweizerische Städteverband verlangt, dass diese Lasten im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) angemessen abgegolten werden. Die Neudotierung des Lastenausgleichs für die Jahre 2012-2015 ermöglicht nötige Korrekturen.
Die Städte stehen klar hinter der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) und begrüssen deren Fortschreibung, insbesondere auch den Ressourcenausgleich. Dieser beruht auf der Solidarität zwischen den finanzstarken und den -schwächeren Kantonen. Zudem anerkennt die NFA, dass geografisch exponierte Gegenden sowie Städte aufgrund ihrer spezifischen Situation Sonderlasten tragen, die von ihnen kaum beeinflussbar sind. Diese werden mit dem Lastenausgleich teilweise abgegolten. Nun liegen erste Erfahrungen mit der NFA vor, die im Wirksamkeitsbericht des Bundesrates dargestellt werden.
Städtische Gemeinden haben hohe Nettolasten
Städte und urbane Gemeinden tragen hohe Nettolasten. So geben sie für die soziale Sicherheit 57 Prozent mehr aus als die übrigen Gemeinden. Bei der öffentlichen Sicherheit liegen die Kosten in Städten 2,65-mal so hoch wie in nicht-urbanen Gemeinden. Hohe Zusatzlasten tragen die Städte auch beim Verkehr (40 Prozent mehr). Dies sind erste Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie, die der Städteverband in Auftrag gegeben hat und die im Herbst publiziert wird.
Abgeltung der sozio-demografischen Sonderlasten ist Gebot der Fairness
Der Städteverband begrüsst, dass die sozio-demografischen Sonderlasten der Städte und urbanen Gemeinden (SL) mit der NFA ausdrücklich anerkannt werden. Sie fallen mit 73 Prozent deutlich mehr ins Gewicht als die geografisch-topografischen Sonderlasten (GL) mit 27 Prozent. Bislang fliessen aber je 50 Prozent der Gelder aus dem Lastenausgleich in die Abgeltung von GL und SL. Das führt dazu, dass die SL heute unterproportional abgegolten werden, wie der Wirksamkeitsbericht des Bundesrates belegt. Städte und urbane Gemeinden tragen mehr als 90 Prozent ihrer Lasten selber. Die Städte und urbanen Gemeinden fordern, dass ihre Sonderlasten im Rahmen der NFA angemessen abgegolten werden.
100 Millionen für den Lastenausgleich der urbanen Gemeinden
Entgegen dem erklärten Ziel des Bundesrates, hat sich gezeigt, dass die Einführung der NFA nicht kostenneutral ausgefallen ist. Vielmehr werden die Kantone mit 100 Millionen Franken belastet. Diesen Fehler gilt es (auch rückwirkend) zu korrigieren. Die Städte verlangen, dass diese Summe vollumfänglich dem sozio-demografischen Lastenausgleich zugutekommt. Damit wäre ein erster Schritt getan, das Verhältnis zwischen Abgeltung der GL und der SL etwas zugunsten der SL zu verschieben, ohne die Nutzniesser des GL zu benachteiligen.
Beunruhigende Lastenverschiebung auf die Städte
Immer mehr werden auf Bundesebene politische Entscheide gefällt, deren finanzielle Auswirkungen direkt oder indirekt auf Kantone, Städte und Gemeinden fallen. Dies ist beispielsweise in der Sozial- oder Umweltpolitik der Fall und trifft auch beim jüngsten Konsolidierungsprogramm des Bundes zu. Städte und urbane Gemeinden wehren sich gegen diese Entwicklung. Sie fordern, dass der nächste Wirkungsbericht zur NFA auch eine detaillierte Zusammenstellung der Lasten, welche urbane Zentren zu tragen haben, aufweist und dass die Städte in die Erarbeitung des Berichtes einbezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des «focus» sowie in der Vernehmlassungsantwort des SSV zuhanden des Bundesrates. www.staedteverband.ch
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Renate Amstutz, Direktorin Städteverband
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