Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Schweizerischer Städteverband: Tragfähige Verkehrsfinanzierung muss Agglomerationsverkehr berücksichtigen
Bern (ots)
Der Städteverband begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Finanzierung der Bahninfrastrukturen auf ein stabiles Fundament zu stellen. Der Bund muss den vorgesehenen Bahninfrastrukturfonds ausreichend dotieren, Gesamtmobilitätsüberlegungen integrieren und sich auch zu seiner künftigen Beteiligung an der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs bekennen. Denn in den Agglomerationen stellen sich die grössten Herausforderungen beim Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen.
Die Bahninfrastrukturen sind ein wichtiger Bestandteil des heute schon überlasteten Verkehrssystems in Städten und Agglomerationen. Eine stabile und ausreichend dotierte Finanzierungsbasis ist deshalb für Städte und Agglomerationen zentral, eine Fondslösung, wie sie der Bundesrat mit dem Bahninfrastrukturfonds BIF vorsieht, grundsätzlich geeignet. Die Ausgestaltung muss jedoch optimiert werden.
Bekenntnis des Bundes zur Beteiligung am Agglomerationsverkehr gefordert
Die Vorlage bettet die Finanzierung der Bahninfrastrukturen ungenügend in eine Gesamtkonzeption der Verkehrsfinanzierung ein. Zudem fehlen Aussagen zum Verhältnis zum Infrastrukturfonds. Heute beteiligt sich der Bund im Rahmen des Verkehrsträger übergreifenden Infrastrukturfonds an der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs. Der Infrastrukturfonds ist jedoch bis Ende 2027 befristet und deutlich unterdotiert. Bereits sind 85 Prozent der Mittel fest vergeben. Aufgrund des über Jahrzehnte aufgelaufenen Nachholbedarfs sind Projekte für rund 17 Milliarden Franken allein bis 2018 angemeldet. Auch wenn nicht alle zum Zug kommen, ist die Unterfinanzierung doch offensichtlich, Kantone und kommunale Ebene können diese Vorhaben nicht allein tragen.
Eine ausreichende Beteiligung des Bundes am Ausbau der Infrastrukturen für den Agglomerationsverkehr ist zwingend. Der Städteverband fordert deshalb vom Bund im Rahmen der Vorlage zur Finanzierung der Bahninfrastruktur verbindliche Aussagen zum Verhältnis von BIF und Infrastrukturfonds und ein Bekenntnis zu seiner Beteiligung an der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs.
Ausreichende Dotierung des Bahninfrastrukturfonds, keine Verlagerungseffekte
Wird der BIF nicht mit genügend Mitteln ausgestattet, führt die vorgesehene Mittelkonkurrenz zwischen Ausbau und Unterhalt dazu, dass notwendige Ausbauten nicht schnell genug oder überhaupt nicht getätigt werden. Es sind deshalb ausreichende Mittel für alle Fondszwecke vorzusehen. Dies bedingt zusätzliche Einlagen aus den ordentlichen Bundesfinanzen. Diese sind durch den Nutzen für künftige Generationen legitim. Wenn der Bund zusätzliche Beiträge von andern verlangt, ohne auch sein Engagement zu erhöhen, finden sonst Kostenverlagerungen auf Kantone und Gemeinden statt. Die Beteiligung des Bundes ist ausserdem mit einer der Entwicklung angepassten Wachstumsrate von nominell 4% zu hinterlegen.
Zusätzlich beteiligt werden sollen gemäss Bundesrat vorweg die Bahnnutzenden. Auch Eine massvolle Erhöhung der Nutzerbeteiligung ist nur gerechtfertigt, wenn dank strassenseitigen Massnahmen keine unerwünschte Verlagerung vom Schienen- zum motorisierten Individualverkehr resultiert. Zudem muss die einfache Benützung des öffentlichen Verkehrs gewahrt bleiben.
Der Städteverband steht hinter den Langfristperspektiven, welche der Bundesrat für das Schienennetz aufzeigt. Allerdings ist der Finanzrahmen für die beiden bis 2030 vorgesehenen Ausbauschritte ungenügend bemessen, der erste Ausbauschritt muss Investitionen von 5 - 6 Milliarden Franken statt der vorgesehenen 3.5 beinhalten.
Die ausführliche Stellungnahme des Schweizerischen Städteverbandes ist unter www.staedteverband.ch/de/Info/Aktuell abrufbar.
Kontakt:
Renate Amstutz
Direktorin Schweizerischer Städteverband
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