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Media Service: Car-Unglück von Sierre: Beschwerden gegen Stämpfli-Polemik abgewiesen Schweizer Presserat; Stellungnahme 55/2012 (http://presserat.ch/_55_2012_htm)
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Interlaken (ots)
Parteien: X./Y. c. «News.ch»
Thema: Diskriminierung / Entstellung von Informationen
Beschwerden abgewiesen
Zusammenfassung
Car-Unglück von Sierre: Beschwerden gegen Stämpfli-Polemik abgewiesen
Hat das Internetportal «News.ch» mit der Kolumne «Belgisation: Weshalb Unglücke auch politisch sind» der Politologin Regula Stämpfli den belgischen Staat oder das belgische Volk diskriminiert und Tatsachen entstellt? Nein, sagt der Schweizer Presserat in seinem Entscheid zu einer Reihe von Beschwerden. Die Kritik richte sich nicht gegen die Belgierinnen und Belgier im Allgemeinen. Und Kolumnistinnen dürften sich übertrieben und polemisch äussern.
«News.ch» veröffentlichte die provozierende Kolumne bereits kurz nach dem Car-Unglück, bei dem viele belgische Kinder starben. Stämpli stellt darin die These auf, es sei kein Zufall, dass es sich um einen belgischen Car handle und sie begründet ihre Behauptung mit mehreren Beispielen. Die Kolumne löste unter anderem eine Protestwelle auf Facebook und mehrere Beschwerden an den Presserat aus. Stämpfli stelle in diskriminierender Weise Zusammenhänge zwischen dem Car-Unglück und dem belgischen Staat und Volk her. Und sie begründe dies mit Unwahrheiten. Weder seien belgische Reisebusse auf Drittweltniveau, noch treffe es zu, dass Belgien anderthalb Jahre keine Regierung gehabt habe, ohne dass es jemand gemerkt hätte. Abenteuerlich sei es schliesslich, einen Zusammenhang zum Fall des Kindermörders Dutroux herzustellen. «News.ch» entgegnete, Kolumnisten äusserten ihre persönliche Meinung. Die faktischen Grundlagen der kommentierenden Wertungen Stämpflis seien belegt.
Der Presserat erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass Redaktionen bei Kolumnen lediglich dann redigierend eingreifen müssen, wenn berufsethische Normen offensichtlich verletzt sind. Bei der Kolumne von Regula Stämpfli habe keine Gefahr bestanden, dass die Leserschaft durch die übertriebenen Behauptungen und Metaphern getäuscht werde. Und eine Diskriminierung sei deshalb zu verneinen, weil sich die Kritik der Kolumnistin nicht gegen die Belgier im Allgemeinen, sondern an den Staat Belgien, an die Verantwortungsträger in Verwaltung und Justiz sowie an die Politiker richte.
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