Anhörung neue Verordnungen im Tierschutz
Stellungnahme des Schweizer Tierschutz STS
Basel (ots)
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat heute die Anhörung zu drei neuen Amtsverordnungen im Bereich Tierschutz eröffnet. Es sind dies die Verordnung über den Tierschutz beim Züchten von Tieren, die Verordnung über die Haltung von Hunden und Heimtieren sowie die Verordnung über die Haltung von Wildtieren.
Insgesamt begrüsst der Schweizer Tierschutz STS das Ansinnen der Behörden, die Anforderungen an die Haltung von Heim- und Wildtieren konkreter und damit für Tierhalter und Vollzugsbehörden präziser zu definieren. Bei den Heimtieren betrifft dies u.a. die Definition von übermässigem Lärm oder auch die Beurteilung des Agressionsverhaltens bei Hunden. Wenig präzise und in diesem Bereich kritisch zu beurteilen ist, dass es künftig erlaubt sein soll, Hunde und Katzen temporär in kleinen Transportboxen zu halten, ohne dass dafür eine klare zeitliche Schranke gesetzt wird.
Positiv beurteilt der STS dass nun - endlich - Vorschriften über den Tierschutz beim Züchten von Tieren erlassen werden. Neun Jahre sind vergangen seit es dem Schweizer Tierschutz STS gelungen war, das Parlament bei der Revision der Tierschutzgesetzgebung von einem Extremzuchtverbot zu überzeugen. Erst jetzt liegen die Vorschläge zur Ausführungsbestimmung vor. Das ist eine inakzeptabel lange Zeitspanne in der der Wille des Parlaments nicht umgesetzt und damit den von tierquälerischen, extremen Züchtungen betroffenen Tieren der Schutz verweigert wurde. Zum Thema Extremzuchten wird sich der Schweizer Tierschutz STS im Rahmen einer für Ende Mai geplanten Medienorientierung detailliert äussern.
Mit Bezug auf die Verordnung zur Haltung von Wildtieren wendet sich der Schweizer Tierschutz STS entschieden gegen das Vorhaben, Zirkussen auch in Zukunft grosszügige Ausnahmen bezüglich der Tierhaltung zuzugestehen. Auf Tournee dürfen unverständlicherweise alle 14 Tage selbst die Minimalvorschriften für den Platzbedarf (welche die Grenze zur Tierquälerei bilden) noch unterschritten werden. Das ist ein Skandal. Der STS fordert, dass diese Ausnahmeregelung für Zirkusse ganz aufgehoben wird.
Kontakt:
Dr. sc. nat. Hans-Ulrich Huber
Geschäftsführer Fachbereich Schweizer Tierschutz STS
Telefon 052 338 10 74
Helen Sandmeier
Medienstelle Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 357 32 04