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Nikon empört über Weko-Entscheid
Nikon zieht Entscheid der Weko weiter an das Bundesverwaltungsgericht

Zürich/Egg (ots)

Nikon AG ist empört über den heute veröffentlichten Entscheid der Schweizerischen Wettbewerbskommission (Weko). Nikon AG handelte weder in der Vergangenheit noch heute entgegen dem schweizerischen Wettbewerbsrecht. Als weltweit tätige Firma hält sich Nikon an die Regeln und Wettbewerbsgesetze in den einzelnen Ländern und Märkten. Die im Entscheid der Weko ausgesprochene Sanktion ist haltlos. Sie beruht auf nicht belegten Vermutungen und einer fragwürdigen rechtlichen Beurteilung. Nikon AG wird den Entscheid der Weko nicht akzeptieren und zieht diesen weiter an das Bundesverwaltungsgericht.

Nikon AG ist über den Entscheid der schweizerischen Wettbewerbskommission (Weko), sowie die ungenügende nun fast zwei Jahre dauernde Untersuchung befremdet. Bereits die Eröffnung der Untersuchung im Frühling 2010 war fragwürdig. Der nun vorliegende Entscheid beruht auf einem falschen Sachverhalt, und ist rechtlich haltlos. Nikon AG, mit Sitz in Egg/Zürich, ist davon überzeugt, dass der vorliegende Entscheid der Weko vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Bestand haben und von diesem korrigiert werden wird.

Keine Behinderung von Parallel-Importen in die Schweiz

Das Unternehmen Nikon behindert keine Parallel-Importe in die Schweiz und hat dies auch in der Vergangenheit nicht getan. Nikon stellt sich seit je her dem Wettbewerb, dies nicht nur in der Schweiz, sondern in allen Märkten weltweit. Nikon-Kameras werden international verkauft und sind überall zu vergleichbaren Konditionen erhältlich.

Wettbewerb im Schweizer Kamera-Markt spielt

Schon eine grobe Analyse des gesamten Kamera-Marktes - und somit nicht nur eines einzelnen Herstellers - in der Schweiz hätte der Weko von Beginn weg klar aufgezeigt, dass der Wettbewerb im Bereich von Fotokameras in der Schweiz intensiv ist und keinen Raum für überhöhte Preise lässt. Trotzdem wurde eine Untersuchung gegen Nikon AG eröffnet, obwohl es weder in der Vergangenheit noch aktuell Anhaltspunkte gibt und gab, dass in der Schweiz relevante Preisunterschiede von Nikon Produkten gegenüber dem umliegenden Ausland bestanden hätten.

Ferner kann Nikon AG nicht nachvollziehen, dass eine einzige, persönlich motivierte Anzeige eines ausländischen Händlers die Weko dazu bewogen hat, eine Untersuchung in der Schweiz einzig gegen Nikon durchzuführen. Das Vorgehen der Weko führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den Kameraherstellern und schadet letztlich dem Konsumenten.

Weko behindert Weihnachtsgeschäft von Nikon

Nikon AG kritisiert indes nicht nur den heute veröffentlichten Entscheid der Weko, sondern ist auch zutiefst befremdet über den Zeitpunkt der heute erfolgten Kommunikation. Mit der Bekanntgabe der Sanktion mitten im Weihnachtsgeschäft behindert die Weko die für Kamera-Hersteller bedeutendste Verkaufsphase und greift somit indirekt in den Wettbewerb ein. Der Zeitpunkt der Entscheidung lässt die nötige Sensibilität der Behörde vermissen und schafft damit eine zusätzliche Verzerrung des Wettbewerbes in der umsatzstärksten Phase des Jahres.

BAKBASEL-Studie widerlegt Weko-Vorwürfe

Eine von Nikon AG in Auftrag gegebene oekonomische Studie zum Schweizer Kameramarkt widerlegt ganz eindeutig die in der Untersuchung vorgebrachten Vorwürfe. Die Studie des renommierten Schweizer Forschungsinstituts BAKBASEL (www.bakbasel.ch ) kommt zum Schluss, dass der Markt für Fotokameras in der Schweiz spielt und keine Wettbewerbsbeschränkungen zu erkennen sind, weder generell noch in Bezug auf Nikon Kameras.

Preisanpassungen aufgrund des schwachen Euro

Die Analyse der Preise von Nikon-Kameras im In- und Ausland für den Untersuchungszeitraum ergibt klar, dass sich Nikon stets fair verhalten und den Wettbewerb nie behindert hat. Dies zeigen auch aktuelle Preisvergleiche von Nikon Kameras mit dem umliegenden Ausland. Nicht zuletzt wird Nikon von den Schweizer Marktteilnehmern attestiert, bei der Diskussion um Währungsunterschiede vorbildlich gehandelt zu haben und diese an die Schweizer Konsumenten weitergegeben zu haben.

Eine Zusammenfassung der BAKBASEL-Studie ist als Download auf der Homepage von Nikon AG / www.nikon.ch bereit gestellt.

Kontakt:

Medienstelle Nikon AG
Hans Klaus
Im Hanselmaa 10
8132 Egg / Zürich
Tel.: +41/43/544'17'44
E-Mail: presse@nikon.ch
Internet: www.nikon.ch

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