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GSW Immobilien AG

EANS-News: GSW platziert erfolgreich Wandelanleihe über 182,9 Mio. EUR

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Kapitalmaßnahmen/GSW platziert erfolgreich Wandelanleihe über 182,9 Mio. EUR


Berlin (euro adhoc) - Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen
Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen
Beschränkungen unterliegt.

GSW platziert erfolgreich Wandelanleihe über 182,9 Mio. EUR
* Jährlicher Kupon von 2,0%
* Laufzeit 7 Jahre
* Anfängliche Wandlungsprämie liegt bei 22,5% über dem Referenzpreis von 29,555
  EUR
* Nettoemissionserlös für Finanzierung des Erwerbs weiterer Immobilienportfolien

Berlin, 15. November 2012 - Die GSW Immobilien AG (ISIN: DE000GSW1111; WKN:
GSW111) gibt die erfolgreiche Emission einer unbesicherten, nicht nachrangigen
Wandelanleihe mit einer Laufzeit bis November 2019 und einem Gesamtnennbetrag
von 182,9 Mio. EUR bekannt (die "Wandelschuldverschreibungen"). Die
Wandelschuldverschreibungen sind in rund 5,1 Mio. neue, auf den Inhaber lautende
Stückaktien der GSW Immobilien AG wandelbar.
Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen hat die GSW Immobilien AG die
aktuell guten Marktbedingungen für die Finanzierung des künftigen
Unternehmenswachstums genutzt und damit zugleich ihre Finanzierungsquellen und
Investorenbasis weiter diversifiziert. Nach der Akquisition von 4.400 Wohnungen
im Oktober diesen Jahres sowie dem bereits bekanntgegebenen geplanten Erwerb
weiterer rund 3.000 Wohnungen in Berlin, der in den Verhandlungen weit
fortgeschritten ist und in Kürze abgeschlossen werden könnte, beabsichtigt die
GSW Immobilien AG, ihre erfolgreiche Wachstumsstrategie fortzusetzen. Der
Nettoemissionserlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen soll die
erforderliche finanzielle Flexibilität gewährleisten und insbesondere für die
Finanzierung des Erwerbs weiterer attraktiver Immobilienportfolien verwendet
werden.
Finanzvorstand Andreas Segal zu den Vorteilen der Wandelschuldverschreibung:
"Ein aktives Finanzmanagement wird immer wichtiger, um die Fremdkapitalkosten so
gering wie möglich zu halten und gleichzeitig eine hohe Flexibilität bei der
Finanzierung neuer Investments zu gewährleisten. Alternative
Finanzierungsinstrumente wie Wandelschuldverschreibungen helfen der GSW daher,
Liquidität zu beschaffen und Fremdkapitalkosten zu optimieren. Die erfolgreiche
Platzierung der Wandelschuldverschreibung innerhalb weniger Stunden ist ein
Beleg für das Vertrauen, das der GSW entgegengebracht wird." 
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nennbetrags begeben und
zurückgezahlt. Im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens wurden der
jährliche Kupon auf 2,0% und die anfängliche Wandlungsprämie auf 22,5% über dem
Referenzpreis von EUR 29,555 festgelegt. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt
damit EUR 36,205.
Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Rahmen einer Privatplatzierung
ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von
Amerika, Kanada, Australien und Japan angeboten. Die Wandelschuldverschreibungen
werden durch die GSW Immobilien AG am 20.November 2012 begeben und sollen zum
Handel in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Das Recht der Aktionäre der GSW Immobilien AG zum Bezug der
Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen.
Deutsche Bank AG und Société Générale Corporate & Investment Banking haben die
Transaktion als Joint Bookrunners und Joint Lead Managers begleitet.

Zusatzinformationen
Die Aktien der GSW Immobilien AG sind zum Handel im Regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) sowie im Regulierten Markt der
Berliner Börse zugelassen (ISIN: DE000GSW1111, WKN: GSW111) und im MDAX-Index
der Deutschen Börse gelistet.


Kontakt
GSW Immobilien AG
Charlottenstraße 4, D-10969 Berlin


Presse                                  Investor Relations
Thomas Rücker                           Sebastian Jacob
E-Mail:  {thomas.ruecker@gsw.de}        E-Mail:   sebastian.jacob@gsw.de
Tel.: +49.(0)30.25 34-13 32             Tel.:+49.(0)30.25 34-18 82
Fax:  +49.(0)30.25 34-19 34             Fax: +49.(0)30.25 34- 233 1960


Über GSW

Die GSW Immobilien AG ist mit einem Portfolio von rund 52.100 Wohneinheiten ein
führendes privates Wohnimmobilienunternehmen in Berlin. Die
Unternehmensstrategie der GSW ist auf die langfristige Verwaltung von
Mietwohnungen ausgerichtet, wobei ein systematischer Ansatz verfolgt wird, der
darauf zielt, sowohl die Zufriedenheit der Kunden als auch die Betriebseffizienz
zu steigern. Zum 31.Dezember 2011 wurde das Immobilienportfolio der Gesellschaft
mit rund 2,9 Mrd. EUR bewertet. Seitdem hat die GSW rund 4.400 Wohnungen im Wert
von rund 200 Millionen Euro erworben.


Wichtige Mitteilung
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen das
Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt.
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein
öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der
Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der
Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten
werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in einer solchen
Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes
Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder
zu registrieren. 
Die Verteilung dieser Pressemitteilung und das Angebot und der Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Pressemitteilung lesen, sollten
sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.
Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in
Australien, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika (die
"Vereinigten Staaten") oder einem anderen Land, in dem das Angebot oder die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung rechtswidrig
ist. Die in dieser Pressemitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen in den
Vereinigten Staaten nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in
zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf
angeboten werden, vorbehaltlich einschlägiger Ausnahmereglungen von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Die in dieser
Pressemitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada oder
Japan oder an oder für Rechnung von oder zugunsten von australischen,
kanadischen oder japanischen Einwohnern nicht verkauft werden. Das Angebot und
der Verkauf der in dieser Pressemitteilung erwähnten Wertpapiere ist nicht und
wird nicht gemäß dem Securities Act oder den einschlägigen australischen,
kanadischen oder japanischen Wertpapiergesetzen registriert. Die Wertpapiere
werden weder in den Vereinigten Staaten noch andernorts öffentlich angeboten.
Diese Pressemitteilung ist eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der
EU-Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 4.
November 2003 und deren Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (die "Prospektrichtlinie").
In den einzelnen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die
Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten"), wurde
und wird kein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen unterbreitet,
das die Veröffentlichung eines Prospekts in einem Relevanten Mitgliedsstaat
erfordern würde. Demzufolge dürfen die Wandelschuldverschreibungen in den
Relevanten Mitgliedsstaaten ausschließlich angeboten werden:

(a)     an Personen, die als qualifizierte Anleger in Sinne der
Prospektrichtlinie gelten; 
(b)     an weniger als 100 oder, in den Relevanten Mitgliedsstaaten, die die
betreffende Vorschrift der Änderungsrichtlinie zur Prospektrichtlinie umgesetzt
haben, 150 natürliche oder juristische Personen (mit Ausnahme von qualifizierten
Anlegern wie in der Prospektrichtlinie definiert) vorbehaltlich der Einholung
der vorherigen Zustimmung des oder der von der Gesellschaft für ein solches
Angebot beauftragten Bank bzw. Banken; 
(c)     bei Vorliegen anderer unter Artikel 3(2) der Prospektrichtlinie
fallender Umstände,

vorausgesetzt, dass keines der oben unter (a) bis (c) erwähnten Angebote die
Gesellschaft oder eine Bank zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel 3
der Prospektrichtlinie oder eines Nachtrags zum Prospekt gemäß Artikel 16 der
Prospektrichtlinie erfordert. 
Im Sinne dieses Absatzes bedeutet die Formulierung "öffentliches Angebot der
Wandelschuldverschreibungen" in einem der Relevanten Mitgliedsstaaten jede
Mitteilung an Einzelpersonen oder Gesellschaften in jedweder Form und auf
jedwede Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und
die anzubietenden Wandelschuldverschreibungen enthält, um einen Anleger in die
Lage zu versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung der
Wandelschuldverschreibungen zu entscheiden. 
Diese Verkaufsbeschränkung gilt zusätzlich zu jeglichen anderen
Verkaufsbeschränkungen, die in diese Relevanten Mitgliedsstaaten gelten.
Diese Mitteilung stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im
Vereinigten Königreich dar. Dementsprechend richtet sich die Mitteilung nur an
(i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (ii) qualifizierte
Anleger, die unter Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend
"Order") fallen, hiervon eingeschlossen sind Gesellschaften, die von der
Financial Services Authority überwacht werden, sowie Gesellschaften, die nicht
von der Financial Services Authority überwacht werden, aber deren einziger
Gesellschaftszweck die Investition in Wertpapiere ist und die unter die
Definition des professionellen Anlegers gemäß Artikel 19(5) der Order fallen,
sowie vermögende Personen, die unter Artikel 49(2)(a)-(d) der Order fallen.


Rückfragehinweis:
Kati Pohl
Tel.: +49 30 25 34-13 40
E-Mail:  Kati.Pohl@gsw.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: GSW Immobilien AG
             Charlottenstr. 4
             D-10969 Berlin
Telefon:     +49 30 68 99 99 0
FAX:         +49 30 68 99 99 999
Email:        kundenservice@gsw.de
WWW:         http://www.gsw.de
Branche:     Immobilien
ISIN:        DE000GSW1111
Indizes:     MDAX
Börsen:      Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/Prime Standard:
             Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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