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Kommentar zum Blutspende-Urteil des EuGH

Berlin (ots)

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Blutspende-Verbot für Schwule ist vernünftig. Sie ist die mustergültige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Das besagt unter anderem: Die staatliche Gewalt muss unter mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige wählen, die den Einzelnen am wenigsten beeinträchtigt. Darum akzeptiert der EuGH das generelle Spende-Verbot für Homosexuelle, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass hier tatsächlich ein besonders hohes Risiko für die Übertragung von HIV nachgewiesen werde und der Schutz des Empfängers nicht anders als durch ein generelles Spende-Verbot sichergestellt werden könne.

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