Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz
Berlin (ots)
Es ist zu einfach, wenn behauptet wird: Die Berufsgewerkschaften setzen auf Kosten der Mehrheit hohe Zuschläge durch. Dahinter steckt die Vorstellung, dass es einen festgelegten Betrag gibt, der unter der Belegschaft verteilt werden kann. Doch das stimmt nicht. Gewerkschaften können mehr oder weniger für Beschäftigte durchsetzen. Und der Staat und die Gesellschaft können mehr oder weniger Geld für den Verkehrssektor, für Krankenhäuser oder auch für die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen.
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