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Dr. Vogl führt 100 Prozesse gegen Liechtensteiner Lebensversicherungen Swiss Life und Vienna Life

Feldkirch (ots)

Der Liechtensteiner OGH hat jüngst ausgesprochen, dass Versicherungsnehmer, welche eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen, genauesten über die Art und Wirkweise des Fonds zu informieren sind.

Dr. Vogl ist der Ansicht, dass ein vollkommen aufgeklärter Versicherungsnehmer nie auf die Idee gekommen wäre, bei Swiss Life oder Vienna Life, eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen.

Der Kaufentschluss des Versicherungsnehmers wurde zusätzlich noch verstärkt, indem den Versicherungsnehmern unrealistische Wertentwicklungsprognosen unterbreitet werden.

In einem solchen Fall hat nunmehr der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH, GZ IV ZR 271/10) ausgesprochen, dass ein Versicherer, welcher keinen Außendienst hat, sich nicht darauf berufen kann, ein Makler hätte den Kunden falsch informiert. Für das Verschulden des Maklers hat die Versicherung einzustehen.

Weiters hat der BGH ausgesprochen, dass ein Versicherer, welcher frivole Zukunftsprognosen äußert, letztlich auf Einhaltung seiner Versprechungen in Anspruch genommen werden kann.

Laut Dr. Vogl ist zu erwarten, dass die richtungsweisende Entscheidung des BGH, welche gegenüber der Clerical Medical Insurance (CMI) ergangen ist, auch auf in Liechtenstein und Österreich anhängige Verfahren durchschlägt.

Im Übrigen ist Dr. Vogl noch keine fondsgebundene Lebensversicherung untergekommen, bei welcher der Kunde auch nur irgendeinen Nutzen hätte. Der Kapitalverlust beträgt im Verhältnis zu einem risikolosen Investment (Sparbuch, Wohnbauanleihe, Staatsanleihe der Rep. Österreich) mindestens 50% des eingesetzten Kapitals.

Dr. Vogl rechnet vor:

 - Kapitaleinsatz 2002: Euro 100.000,00
 - Bei Investition dieses Geldes in eine Wohnbau-, Staatsanleihe,
   hätte der Kunde im Jahr 2012 ca. Euro 150.000,00
 - Von der Lebensversicherung werden jedoch nur Euro 80.000,00
   ausbezahlt.
 - Der Verlust, bezogen auf Euro 100.000,00 beträgt somit Euro
   70.000,00
   Lebensversicherungsprodukte sind daher, auch wenn sie eine Kapitalgarantie versprechen, mit großer Vorsicht zu beurteilen. Dies gilt insbesondere für Produkte der Wiener Städtischen (UFOS), Vienna Life (SELECTA), Aspecta Weltpolizze (nunmehr HDI), Clerical Medical Insurance (CMI), Standard Life.
   Dr. Vogl vertritt die Ansicht, dass auch in Österreich und in Liechtenstein Lebensversicherer das, was sie frivol angeboten und versprochen haben, halten müssen.

Bezüglich der 100 Verfahren, welche gegen die Vienna Life und Swiss Life angestrengt wurden, finden die ersten Verhandlungen bereits im August /September 2012 statt.

Dr. Vogl weist darauf hin, dass bei längerem Zuwarten die Verjährungsproblematik eine immer gewichtigere Rolle spielen könnte.

Weitere Informationen auf http://www.vogl.or.at oder unter +43 5522 77777.

Rückfragehinweis:
   Vogl Rechtsanwalt GmbH
   Hirschgraben 4
   6800 Feldkirch
   Telefon: +43 5522 77777
   e-mail:  office@vogl.or.at
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Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/13047/aom

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