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OsteopathenVereinigung Schweiz OVS

Stellungnahme der OsteopathenVereinigung Schweiz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Osteopath" in der Schweiz

Goldau (ots)

Die SVO führt in ihrer Mediemitteilung auf, wer sich "Osteopath" nennen darf. Und zwar nur Praktizierende, die das interkantonale Diplom in Osteopathie erworben haben. Diese Aussage stimmt nicht! Der Titel Osteopath/Osteopathin ist nicht geschützt, sondern nur der/die Osteopath/in mit GDK-Diplom. Auch der Titel Master of Science in Osteopathie ist ein akademisch geschützter Titel.

Hingegen der Aussage von Sebastian Byrde, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Osteopathen, ist die Schweiz nicht der erste Staat nach England, der diesen Beruf reglementiert. In Finnland, Frankreich, Island und Malta ist Osteopathie ebenso als eigener Beruf gesetzlich geregelt (Stand: 31.12.2007), sowie in Belgien (1999) und Fürstentum Lichtenstein.

Tatsächlich ist es so, dass bereits seit dem 31.12.2009 die Osteopathen eine fünfjährige Vollzeitausbildung vorweisen müsssen. Was jedoch seit 2008 erhebliche Schwierigkeiten bereitet, weil keine Möglichkeit mehr besteht eine Vollzeitausbildung für Osteopathie zu besuchen.

Mittlerweile sind schon mehr als 800 Diplome vergeben worden, mehr als die Hälfte davon im französischen Teil der Schweiz. Diese Aussage ist korrekt! Stellt sich nur die Frage warum? Tatsächlich ist eine grosse Mehrheit der Osteopathen in der französischen Schweiz angesiedelt. Die Dichte der berufsausübenden Osteopathen ist da extrem hoch. In der Deutschschweiz wäre der Bedarf an Osteopathen sehr gross. Jedoch ist der SVO stark "Welschlastig" organisiert. Die wahren Begründungen warum das so ist, sollten offen diskutiert werden.

Die SVO garantiert den Patientinnen und Patienten, dass diese Osteopathen eine Vollzeit-Ausbildung von über fünf Jahren haben, die GDK-Normen erfüllen und jedes Jahr mindestens 30 Stunden Weiterbildung absolvieren. Sehr viele Physiotherapeuten sind über eine Teilzeitausbildung in Osteopathie zu ihrem jetzigen Beruf gekommen. Dadurch suggeriert der SVO, dass alle ihre Mitglieder eine Vollzeitausbildung besucht haben.

Die OsteopathenVereinigung Schweiz befürwortet die Reglementierung der Osteopathie in der Schweiz und deren Überprüfung der Fähigkeiten. Jedoch sollte die Zulassung an die Interkantonale Prüfung der GDK, den Bologna Richtlininen entsprechen und somit auch in Teilzeit ausgebildete Osteopathen mit Master of Science in Osteopathie gewährt werden.

Die OsteopathenVereinigung Schweiz ist ein noch relativ neuer Verband, welcher die Osteopathen/innen vertritt, die einen akademischen Abschluss wie zum Beispiel einen Master of Science in Osteopathie besitzen, unabhängig der Ausbildungsmodalität Teilzeit oder Vollzeit

Kontakt:

Mikael Palas, Präsident
Tel.: +41/76/498'51'41
E-Mail: mikael.palas@osteopathenvereinigung.ch

Ronald Fontijne, Generalsekretär
Tel.: +41/79/563'96'76
E-Mail: ronald.fontijne@osteopathenvereinigung.ch