Raumplanungsverordnung: Unbrauchbarer Vorschlag
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Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 16. Oktober 2024
Raumplanungsverordnung: Unbrauchbarer Vorschlag
Die Landwirtschaftskammer des Bauernverbands befasste sich heute mit dem Vorschlag zur Raumplanungsverordnung zum Bauen ausserhalb der Bauzone und sendet diesen mit dem Auftrag zur Überarbeitung an das Bundesamt für Raumentwicklung zurück. Weiter fassten die Mitglieder die Ja-Parolen zum Ausbau der Autobahn und zur einheitlichen Finanzierung von Leistungen für die Abstimmung vom 23. November.
Die Landwirtschaftskammer (LAKA) – das Parlament des Schweizer Bauernverbands – erachtet den vorliegenden Vorschlag zu den Anpassungen in der Raumplanungsverordnung als unbrauchbar. Er missachtet den Parlamentswillen und ignoriert die Anliegen der Landwirtschaft, die per Definition ausserhalb der Bauzone tätig ist und dort weiterhin Potential für eine Weiterentwicklung ihrer Betriebe benötigt.
Das Parlament verlangte weder eine Plafonierung noch Zwangsmassnahmen, sondern eine an die kantonalen Voraussetzungen angepasste Stabilisierung. Das ursprüngliche Ziel der Abbruchprämie als Hauptinstrument war eine freiwillige Verhaltensänderung. In der vorgelegten Version wird die Abbruchprämie jedoch wirkungslos, weil die Abbruchobjekte einen hohen Wert erhalten. Die Landwirtschaft ist bereit, die Bautätigkeit im Rahmen eines realistischen Spielraumes zu stabilisieren. Allerdings muss dies mit Augenmass und einer pragmatischen Umsetzung geschehen. Das ist aktuell in keiner Art und Weise der Fall. Als Ausgleich für die Einschränkungen infolge der Stabilisierung hat das Parlament eine Vorrangstellung der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone vorgesehen. Die Vorlage verkehrt diesen Vorrang nun ins Gegenteil, indem sie die strengstmögliche Vollzugspraxiszementiert und damit jeglichen Spielraum verunmöglicht.
Die Mitglieder der LAKA fordern das Bundesamt für Raumentwicklung zu einer grundlegenden Überarbeitung auf. Dabei gilt es, sowohl den Parlamentswillen wie auch die Volksentscheide der letzten Jahre zu respektieren: Die Bevölkerung sieht die Hauptaufgabe der Schweizer Landwirtschaft in der nachhaltigen und tierfreundlichen Lebensmittelproduktion. Dies bedingt, dass sich die Landwirtschaftsbetriebe entsprechend anpassen und dafür nötige Bauten erstellen können.
Abstimmung vom 24. November: 2 x JA
Für die Landwirtschaft ist der Erhalt des Kulturlands ein zentrales Anliegen. Sie hat aber auch ein Interesse an einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur. Die Beseitigung der punktuellen Engpässe reduziert z.B. den Ausweichverkehr durch die Dörfer oder die staubedingten Mehrkosten bei Produktions- und Lebensmitteln. Weil das ASTRA beim geplanten Ausbau der Autobahn auf minimalen Flächenverlust achtet, hat die Landwirtschaftskammer in einer Interessenabwägung beschlossen, diesen zu unterstützen. Von den vorgesehenen sechs Projektensind drei Tunnels, die keinen Flächenverlust mit sich bringen. Für die anderen drei Streckenabschnitte braucht es für den Ausbau total 10 Hektaren Kulturland. Der relativ geringe Flächenverbrauch ist möglich, weil kaum zusätzlichen Flächen für ökologischen Ausgleich und für Aufforstung vonnöten sind und der Landverbrauchdank schmalen Mittel- und Seitenstreifen generell minimiert wird. Die Landwirtschaft erwartet ein generelles Umdenken für Infrastruktur- oder Hochwasserschutzprojekte: Das Ziel soll in Zukunft sein, dass so wenig Kulturland wie möglich verloren geht und die Nutzung nicht eingeschränkt wird.
Die Landwirtschaftskammer unterstützt auch die einheitliche Finanzierung der Leistungen bei der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Diese haben eine kostensenkende Wirkung, was dringend notwendig ist. Zu den beiden Mietvorlagen verzichteten die Mitglieder auf eine Parole.
Rückfragen: Markus Ritter, Präsident Schweizer Bauernverband, Mobile 079 300 56 93 Martin Rufer, Direktor Schweizer Bauernverband, Mobile 078 803 45 54 www.sbv-usp.ch