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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Nach dem EGMR-Urteil fordert die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH: Kinder nicht mehr nach Italien zurückschicken

Bern (ots)

   Italien-Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH bestätigt

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH begrüsst das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR erlassene Urteil betreffend die Überstellung einer afghanischen Familie von der Schweiz nach Italien. Es bestätigt vollumfänglich die Einschätzungen der SFH, die im Oktober 2013 einen Bericht über die fehlenden und teilweise auch unangemessenen Aufnahmestrukturen in Italien publiziert hat. Die Position von Kindern wird explizit gestärkt, denn die Behörden müssen bei Überstellungen nach Italien die Situation bei Familien ganz besonders sorgfältig prüfen. Das Urteil stärkt das Dublin-System.

Das Strassburger Urteil bedeutet keinen generellen Stopp von Überstellungen nach Italien, aber die Schweiz und andere europäische Staaten müssen genauer prüfen, ob die Bedingungen für die überstellten Personen als menschenwürdig eingestuft werden können und sich mit Italien hinsichtlich der Überstellungsmodalitäten abstimmen. Die SFH stuft diese Sorgfaltspflicht für die überstellenden Staaten als Fortschritt ein. Den vorliegenden Fall haben die Schweizer Behörden und das Bundesverwaltungsgericht vorschnell als "aussichtslos" eingestuft und so einer achtköpfigen Familie jahrelange Ungewissheit und Angst beschert.

Aufnahmebedingungen in Italien für Familien unhaltbar

Das Urteil des EGMR verlangt vor einer Überstellung nach Italien die individuelle Prüfung des Falles und verlangt von Italien eine Garantie für eine menschenwürdige Unterbringung im konkreten Einzelfall. Besonderes Gewicht wird dabei dem Kindeswohl eingeräumt. Der Gerichtshof erachtet die Aufnahmebedingungen für diese Personengruppe als menschenunwürdig. Die SFH fordert deshalb einen sofortigen Stopp der Rückführungen von Familien nach Italien bis sich die dortigen Verhältnisse nachhaltig gebessert haben.

Zu lange Verfahrensdauer

Die SFH kritisiert die überlange Verfahrensdauer von drei Jahren. Die Schweizer Behörden hätten viel Leid vermeiden können, wenn sie von Beginn weg das Asylgesuch behandelt hätten. Die SFH erwartet deshalb, dass das Verfahren der afghanischen Familie unverzüglich an die Hand genommen wird.

Italien-Bericht der SFH

Der von der SFH im Oktober 2013 publizierte Bericht über die fehlenden und unangemessenen Aufnahmestrukturen in Italien ist als Download verfügbar: http://ots.ch/fmnjf

Rückfragen:

Stefan Frey, Mediensprecher, Tel. 031 370 75 75
oder Tel. 079 509 47 89,
stefan.frey@fluechtlingshilfe.ch.