Tous Actualités
Suivre
Abonner Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

SFH zur Revision des Ausländergesetzes - am 14.9.2016 im Nationalrat: Integration erleichtern statt blockieren

Bern (ots)

Der Antrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N), den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene vollständig abzuschaffen, ist aus der Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH unnötig und menschenrechtswidrig. Die SFH verlangt statt zusätzlicher Hürden Erleichterungen bei der Integration von vorläufig Aufgenommenen.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH fordert den Nationalrat auf, seiner Staatspolitischen Kommission SPK-N nicht zu folgen und die Benachteiligungen für vorläufig Aufgenommene Menschen (Status F) zugunsten einer rascheren und besseren Integration zurück zu nehmen. Die Streichung des Familiennachzuges ist für die SFH unhaltbar. Sie widerspricht dem Recht auf Familienleben, dessen Schutz sich aus der Bundesverfassung und aus den internationalen Menschenrechtsabkommen ergibt. Zudem ist die dauerhafte Trennung von der Familie nachweislich integrationshemmend.

Die vorliegende Gesetzesrevision hatte ursprünglich zum Ziel, den betroffenen Menschen die Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu erleichtern. Dieser politische Leitentscheid wird mit der Absicht der SPK-N, neue Integrationshemmnisse aufzubauen, in Frage gestellt. Die SFH fordert daher den Nationalrat auf, auf die Streichung des Familiennachzugs bei vorläufig aufgenommenen Personen zu verzichten.

Die SFH begrüsst hingegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Bewilligungspflicht und der Sondersteuer für vorläufig Aufgenommene. Beide Massnahmen stellen derzeit wesentliche Hürden für die Integration dar.

Vorläufig Aufgenommene sind auch Flüchtlinge

Mit der vorläufigen Aufnahme werden aktuell vor allem Menschen geschützt, die wegen Bürgerkriegen, fortgesetzter Verletzung der Menschenrechte oder aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in ihre Herkunftsländer und zu ihren Familien zurückkehren können. Die Rückkehr ist in den meisten Fällen auf Jahre hinaus nicht möglich. Die wirtschaftliche und soziale Integration ist daher zentral, damit die Menschen nicht in der Sozialhilfe landen.

Kontakt:

Miriam Behrens, Direktorin SFH, miriam.behrens@fluechtlingshilfe.ch

Stefan Frey, Mediensprecher, Tel. 031 370 75 15 oder 079 509 47 89.
stefan.frey@fluechtlingshilfe.ch

Plus de actualités: Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
Plus de actualités: Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH