Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
SFH begrüsst Entscheid und fordert unverzügliches Eintreten auf hängige Gesuche
SFH zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, Rückführungen nach Ungarn auszusetzen
Bern (ots)
Der Bund darf Flüchtlinge, für die gemäss Dublin-Abkommen Ungarn zuständig wäre, nicht mehr zurückschicken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Damit bestätigt es die Haltung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Die Menschenrechtslage in Ungarn ist zu unsicher. Die SFH fordert den Bund nun dazu auf, umgehend auf die noch hängigen Fälle einzutreten.
Schon im Herbst 2015 wie auch im März 2017 hatte die SFH auf die schrittweise verschärfte Asylpraxis von Ungarn hingewiesen. Diese verstösst aus Sicht der SFH gegen EU-Recht und Völkerrecht. Inzwischen hat auch die EU-Kommission beschlossen, gegen Ungarn wegen Vertragsverletzungen im Asylbereich vorzugehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Schweiz Rücküberführungen nach Ungarn gemäss Dublin-Verfahren aussetzen soll. 2016 war es zu 65 solchen Fällen gekommen, seit Anfang 2017 sind 10 Fälle dokumentiert. Mit diesem Stopp folgt die Schweiz der Praxis von Staaten wie Österreich, Deutschland, Norwegen, Dänemark, Schweden und Belgien.
Asylverfahren in der Schweiz durchführen
Die SFH fordert das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf, die rund 200 teils seit längerem hängigen Verfahren nicht weiter hinzuziehen. Die Asylsuchenden haben den berechtigten Anspruch, dass ihre Gesuche innert nützlicher Frist behandelt werden. Deswegen fordert die SFH den Bund auf, das Selbsteintrittsrecht auszuüben. Auf diese Weise entsteht Rechtssicherheit für die Betroffenen.
Kontakt:
Seraina Nufer, Bereichsleiterin Recht und Politik, Abteilung
Protection SFH, seraina.nufer@fluechtlingshilfe.ch, Tel: 031 370 75
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