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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Frühzeitige Integration mit Auflagen bringt Fortschritte
Die SFH begrüsst die gemeinsam zwischen Bund und Kantonen ausgehandelte Integrationsagenda, sieht aber noch Verbesserungspotenzial

Bern (ots)

Die Integrationsagenda stärkt die Integration von Flüchtlingen dank klaren Auflagen und einer erhöhten Finanzierung nachhaltig. Dank einem frühzeitigen Start kann der Integrationsprozess künftig gezielter und nachhaltiger erfolgen. Besonders positiv ist, dass der Bund die bedürfnisgerechte Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen (MNA) mitfinanziert und die Kantone so entlastet. Weil das Kindeswohl an oberster Stelle steht, soll aus Sicht der SFH ein fixer statt wechselnder Anteil der gesamten Integrationspauschale für die MNA zur Verfügung stehen.

Die SFH begrüsst und unterstützt die gemeinsam ausgehandelte Integrationsagenda von Bund und Kantonen mit Nachdruck. Von den neuen klaren Auflagen und höheren Finanzierungsbeiträgen können nicht nur die Flüchtlinge, sondern alle beteiligten Gemeinden und Institutionen profitieren. Dass der Integrationsprozess künftig bereits frühzeitig mit entsprechenden Potenzialabklärungen startet, wertet die SFH als besonders positiv. Das schafft Vertrauen bei den Schutzbedürftigen und hilft ihnen, in der Schweiz rascher Tritt zu fassen. Zudem können die Kantone dank zusätzlichen Bundesgeldern unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich (MNA) bedürfnisgerechter unterbringen. Um dereinst auf eigenen Füssen stehen können, benötigen sie stabile, altersgerechte Strukturen und ein kontinuierliches Betreuungsangebot.

Das sind die Schwerpunkte zur Vernehmlassung zur Umsetzung der Integrationsagenda und zur Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Asylverordnung 2 und Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern):

Erhöhung der Integrationspauschale

Die Erhöhung der Integrationspauschale auf neu 18'000 Franken und die damit verbundene Schaffung von bedarfsgerechten Integrationsmassnahmen verbessert die Situation für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen nachhaltig. Sie sollen entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten davon profitieren können. Damit lässt sich dem Anstieg von Sozialhilfekosten vorbeugen. Die SFH erachtet ein Monitoring der Mittelverwendung durch den Bund als sinnvoll und notwendig.

Frühzeitige Sprachförderung im erweiterten Verfahren

Mangende Beschäftigung und Untätigkeit über längere Zeit zermürben die Asylsuchenden im Prozess des Asylverfahrens und verzögern deren Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Aus Sicht der SFH sollten Asylsuchende, die dem erweiterten Verfahren zugeteilt wurden, ebenfalls von einer frühzeitigen Sprachförderung profitieren. Dies muss verbindlich geregelt werden, um regionale Unterschiede zu vermeiden.

Erhöhung der Globalpauschale

Das Kindesinteresse sollte bei allen Massnahmen, die unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA) betreffen, prioritär beachtet werden. Die Erhöhung der Globalpauschale stellt eine adäquate Unterbringung und Betreuung von MNA sicher und trägt ihrer besonders vulnerablen Situation angemessen Rechnung. Auf den Bedürfnissen von jungen Frauen und Mädchen sollte ein besonderes Augenmerk liegen. Auch bei der Globalpauschale wäre aus Sicht der SFH ein Monitoring über die Mittelverwendung durch die Kantone sinnvoll.

Fixer Anteil an Globalpauschale

Die SFH erachtet es als zwingend, dass ein fixer Anteil der Globalpauschale für MNA reserviert wird - unabhängig von der jährlichen Zahl unbegleiteter Kinder und Jugendlicher. Statt kurzfristig auf Schwankungen zu reagieren und MNA-Strukturen auf- und wieder abzubauen, sollen die Kantone dank einem fixen Anteil für Stabilität sorgen können. Die Kontinuität und Qualität von Angeboten ist für die Entwicklung der Jugendlichen entscheidend.

Der Ball liegt nun bei den Kantonen. Aus Sicht der SFH müssen die Vorgaben der Integrationsagenda einheitlich und konsequent umgesetzt werden. Statt neuen Wein in alten Schläuchen anzubieten, sind die Kantone zu grundsätzlichen Neuerungen und Massnahmen aufgefordert. Die SFH wird die Umsetzung der Integrationsagenda stetig beobachten.

Kontakt:

Michael Flückiger, Leiter Kommunikation SFH,
michael.flueckiger@fluechtlingshilfe.ch; Direkt/Mobile (Umleitung):
+41 31 370 75 15

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