Unbehagen am kurzen Prozess / Leitartikel von Jochim Stoltenberg
Berlin (ots) - Sebastian Edathy, der sich kinder- und jugendpornografisch versündigt hat, gilt nach kurzem Prozess juristisch weiter als nicht vorbestraft. Das mag nach seinem Schuldeingeständnis verfahrensrechtlich nachvollziehbar sein, bleibt aber unter moralischen Gesichtspunkten höchst unbefriedigend. Der Eindruck, der falsch und richtig zugleich ist: Da hat sich einer für 5000 Euro von schwerer moralischer Schuld ...