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Waldwirtschaft Schweiz / Economie forestière Suisse

Waldwirtschaft Schweiz: Kein Kniefall vor Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald"!

Solothurn (ots)

Endlich hat sich der Bundesrat zu seinen
waldpolitischen Vorstellungen geäussert. Waldwirtschaft Schweiz
begrüsst die ablehnende Haltung des Bundesrats zur Volksinitiative
"Rettet den Schweizer Wald". Ein teilrevidiertes Waldgesetz, das der
Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag der Initiative
gegenüberstellen will, muss sich jedoch von deren etatistischen
Geisteshaltung deutlich abgrenzen. Für das weitere Vorgehen von
Waldwirtschaft Schweiz wird der materielle Inhalt der Teilrevision
des Waldgesetzes entscheidend sein. Der Bundesrat muss in seiner
Botschaft der Wirtschaftlichkeit und dem unternehmerischen
Handlungsspielraum der Waldeigentümer und ihrer Forstbetriebe
Rechnung tragen.
Endlich hat sich der Bundesrat zu seinen waldpolitischen
Vorstellungen geäussert. Offensichtlich haben es sich das Bundesamt
für Umwelt und der Bundesrat mit ihrer Meinungsbildung schwer getan.
Umso mehr begrüsst Waldwirtschaft Schweiz die klar ablehnende Haltung
des Bundesrats zur Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald".
Die Schweizer Waldwirtschaft ist auch ohne Volksinitiative ein
Vorbild in Sachen Nachhaltigkeit und Naturnähe. Der Schweizer Wald
muss deshalb keineswegs gerettet werden, höchstens die Waldeigentümer
und Forstbetriebe vor dieser Initiative. Deren Annahme würde die
bereits heute weitgehende staatliche Einflussnahme auf die
Waldwirtschaft noch verstärken und die Waldeigentümer und
Forstbetriebe quasi entmündigen. Dabei befindet sich die Schweizer
Waldfläche zu knapp drei Vierteln im Eigentum von öffentlichen
Körperschaften wie politischen Gemeinden und Bürgergemeinden, was
allein schon sicherstellt, dass die Anliegen der Öffentlichkeit an
die Waldwirtschaft Gehör finden. Aus dieser Sicht stellt die
Volksinitiative auch einen übertriebenen Eingriff in die
Gemeindeautonomie dar.
Für das weitere Vorgehen und die Haltung von Waldwirtschaft
Schweiz wird der materielle Inhalt der Teilrevision des Waldgesetzes
entscheidend sein, welche der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag
der Initiative gegenüberstellen will. Ein teilrevidiertes Waldgesetz
muss sich von deren etatistischen Geisteshaltung deutlich abgrenzen.
Der Bundesrat muss in seiner Botschaft der Wirtschaftlichkeit und dem
unternehmerischen Handlungsspielraum der Waldeigentümer und ihrer
Forstbetriebe Rechnung tragen.

Kontakt:

Urs Amstutz, Direktor
E-Mail: amstutz@wvs.ch

Roland Furrer, Bereichsleiter Public Relations
Tel. +41/32/625'88'60
Mobile +41/79/432'29'15
E-Mail: furrer@wvs.ch

Waldwirtschaft Schweiz
Rosenweg 14
4501 Solothurn
Tel. +41/32/625'88'00
Internet: http://www.wvs.ch
E-Mail: info@wvs.ch

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