Anträge in der Crossair-GV-Einladung missverstanden
Basel (ots)
Die vorgeschlagene Änderung des Firmennamens der Crossair und die Erwähnung des Sitzes in der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung am 6. Dezember nimmt spätere Entscheide nicht vorweg. Aus dem Einladungstext sind Missverständnisse entstanden.
Die beantragte Namensänderung von Crossair, Aktiengesellschaft für europäischen Regionalluftverkehr, in Crossair AG trägt der Neuausrichtung der Gesellschaft Rechnung und hat rein juristische und firmenrechtliche Gründe. Die Abklärungen über den zukünftigen Namen und die Marke gehen weiter. Entscheide sind noch keine gefallen und werden auch nicht auf die ausserordentliche Generalversammlung hin getroffen werden.
Wie vereinbart, soll die neue Gesellschaft einen Doppelsitz haben, und zwar in Basel und in Zürich. Auch dies wird durch den Einladungstext nicht präjudiziert.
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