Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Asylsuchende aus Afrika: Erste Massnahmen werden umgesetzt
Bern (ots)
11.10.2002. Asylgesuche von Personen aus afrikanischen Staaten werden vorrangig behandelt. Ebenfalls Priorität hat die Rückführung von straffälligen Asylsuchenden oder solchen, die sich asozial verhalten. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat aufgrund der steigenden Asylgesuchszahlen von Personen aus Westafrika ein Massnahmenpaket beschlossen und das Bundesamt für Flüchtlinge mit der sofortigen Umsetzung beauftragt.
Eine Arbeitsgruppe des BFF hatte den Auftrag, eine Analyse über die Ursachen der vermehrten Migration aus Westafrika zu erstellen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Der entsprechende Bericht ist auf dem Internet (www.bff.admin.ch) verfügbar.
Der Bericht hält fest, dass Asylgesuche aus afrikanischen Ländern kein neues Phänomen sind. Seit 10 Jahren bewegen sich die Asylgesuche zwischen 2'500 und 5'500 Gesuchen pro Jahr. Auch im Jahr 2001 bewegten sich die Gesuche (4'700) innerhalb dieser Grössenordnung. Während den ersten Monaten des laufenden Jahres wurde jedoch ein Anstieg der Gesuche von afrikanischen Staatsbürgern festgestellt. Dies veranlasste das BFF, diese Asylgesuche prioritär zu behandeln.
Rasche Rückführungen
Auf Auftrag von Bundesrätin Metzler-Arnold hin wird das BFF umgehend Massnahmen einführen, die es erlauben, die Identität des Gesuchstellers, sein Alter und seine Herkunft bereits während des Aufenthaltes in der Empfangsstelle festzustellen. Seit Anfang August befindet sich an jeder Empfangsstelle eine Verfahrenssektion, die prioritär die Gesuche von Personen aus Angola, der demokr. Republik Kongo, Nigeria, Sierra Leone und Guinea behandelt.
Ebenso setzt die Abteilung Vollzugsunterstützung des BFF alles in Bewegung, um die Rückführungen von afrikanischen straffälligen oder asozialen Personen rasch vorzunehmen. Wenn nötig finden dazu auch Sonderflüge statt. Um die freiwillige Rückkehr zu fördern, arbeitet das BFF gleichzeitig auch Rückkehrhilfeprogramme für die wichtigsten Herkunftsländer aus. Die ersten werden bereits in den kommenden Monaten zur Anwendung kommen.
Um die Rückübernahme durch die Herkunftsstaaten sicherzustellen, sind Rückübernahme- und Transitabkommen nötig. Die Verhandlungen darüber erweisen sich als schwierig, werden deshalb intensiviert und sollen so rasch als möglich abgeschlossen werden. Mit Senegal konnte letzthin bereits ein Transitabkommen paraphiert werden.
Im weiteren verstärkt das BFF zusammen mit dem Bundesamt für Polizei (BAP) das aktive Vorgehen gegen kriminelle Gruppierungen, welche die afrikanischen Asylsuchenden für ihre Zwecke ausnutzen. Da dieses Phänomen nur grenzüberschreitend angegangen werden kann, intensivieren die Behörden ihre Anstrengungen, um gegen Menschenhandel und Personenschmuggel anzugehen.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 93 50 Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 98 80