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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Asylsuchende aus Afrika: Erste Massnahmen werden umgesetzt

Bern (ots)

11.10.2002. Asylgesuche von Personen aus afrikanischen
Staaten werden vorrangig behandelt. Ebenfalls Priorität hat die 
Rückführung von straffälligen Asylsuchenden oder solchen, die sich 
asozial verhalten. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat aufgrund der 
steigenden Asylgesuchszahlen von Personen aus Westafrika ein 
Massnahmenpaket beschlossen und das Bundesamt für Flüchtlinge mit 
der sofortigen Umsetzung beauftragt.
Eine Arbeitsgruppe des BFF hatte den Auftrag, eine Analyse über die 
Ursachen der vermehrten Migration aus Westafrika zu erstellen und 
geeignete Massnahmen vorzuschlagen, um dieser Entwicklung entgegen 
zu wirken. Der entsprechende Bericht ist auf dem Internet 
(www.bff.admin.ch) verfügbar.
Der Bericht hält fest, dass Asylgesuche aus afrikanischen Ländern 
kein neues Phänomen sind. Seit 10 Jahren bewegen sich die 
Asylgesuche zwischen 2'500 und 5'500 Gesuchen pro Jahr. Auch im Jahr 
2001 bewegten sich die Gesuche (4'700) innerhalb dieser 
Grössenordnung. Während den ersten Monaten des laufenden Jahres 
wurde jedoch ein Anstieg der Gesuche von afrikanischen Staatsbürgern 
festgestellt. Dies veranlasste das BFF, diese Asylgesuche prioritär 
zu behandeln.
Rasche Rückführungen
Auf Auftrag von Bundesrätin Metzler-Arnold hin wird das BFF umgehend 
Massnahmen einführen, die es erlauben, die Identität des 
Gesuchstellers, sein Alter und seine Herkunft bereits während des 
Aufenthaltes in der Empfangsstelle festzustellen. Seit Anfang August 
befindet sich an jeder Empfangsstelle eine Verfahrenssektion, die 
prioritär die Gesuche von Personen aus Angola, der demokr. Republik 
Kongo, Nigeria, Sierra Leone und Guinea behandelt.
Ebenso setzt die Abteilung Vollzugsunterstützung des BFF alles in 
Bewegung, um die Rückführungen von afrikanischen straffälligen oder 
asozialen Personen rasch vorzunehmen. Wenn nötig finden dazu auch 
Sonderflüge statt. Um die freiwillige Rückkehr zu fördern, arbeitet 
das BFF gleichzeitig auch Rückkehrhilfeprogramme für die wichtigsten 
Herkunftsländer aus. Die ersten werden bereits in den kommenden 
Monaten zur Anwendung kommen.
Um die Rückübernahme durch die Herkunftsstaaten sicherzustellen, 
sind Rückübernahme- und Transitabkommen nötig. Die Verhandlungen 
darüber erweisen sich als schwierig, werden deshalb intensiviert und 
sollen so rasch als möglich abgeschlossen werden. Mit Senegal konnte 
letzthin bereits ein Transitabkommen paraphiert werden.
Im weiteren verstärkt das BFF zusammen mit dem Bundesamt für Polizei 
(BAP) das aktive Vorgehen gegen kriminelle Gruppierungen, welche die 
afrikanischen Asylsuchenden für ihre Zwecke ausnutzen. Da dieses 
Phänomen nur grenzüberschreitend angegangen werden kann, 
intensivieren die Behörden ihre Anstrengungen, um gegen 
Menschenhandel und Personenschmuggel anzugehen.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 98 80

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