Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Gebühren des Instituts für Rechtsvergleichung werden angepasst Bundesrat setzt Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2003 in Kraft
Bern (ots)
06.11.2002. Die Gebühren des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR) werden um rund 30 Prozent erhöht. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Gebührenverordnung des SIR auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Anlass für die Gebührenerhöhung ist einerseits eine Anpassung an die Teuerung - die Gebühren wurden letztmals vor acht Jahren erhöht - und andererseits eine mit Blick auf die Finanzprobleme des Bundes gebotene Erhöhung der Institutseinnahmen. Mit der Erhöhung wird der Kostendeckungsgrad erhöht und dem Verursacherprinzip verstärkt nachgelebt.
Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne- Dorigny ist eine selbständige Anstalt des Bundes. Die Hauptaufgabe des Instituts besteht darin, für Bundesbehörden, Gerichte und Private Rechtsgutachten über ausländisches Recht zu erstellen sowie seine rund 200 000 Bücher und 2000 Zeitschriften umfassende Bibliothek Rechtswissenschaftlern aus aller Welt zur Verfügung zu stellen.
Weitere Auskünfte: Bertil Cottier, Stellvertretender Direktor des SIR, Tel. 021 692 49 11