Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Gleichstellung der Staatsangehörigen im Nachbarstaat
Bern (ots)
02.06.2003. In Liechtenstein wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer sind seit 1. Juni 2003 mit den EWR-Staatsangehörigen gleichgestellt. Im Gegenzug gewährt die Schweiz den bereits in der Schweiz wohnhaften Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern die Gleichstellung mit den EU/EFTA-Staatsangehörigen. Der entsprechende Notenaustausch wurde vom Bundesrat an seiner letzten Sitzung genehmigt.
Der am 1. Juni 2003 in Kraft getretene Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein im Bereich des Personenverkehrs ist Bestandteil der EFTA-Konvention.
Neben dem Personenverkehr wird auch der Dienstleistungsverkehr zwischen beiden Staaten liberalisiert. Dienstleistungen im Bereich des Gewerbes sind bis zu 90 Arbeitstage bewilligungsfrei, aber meldepflichtig.
EFTA-Konvention als Grundlage
Am 21. Juni 2001 wurde das Abkommen zur Änderung der EFTA-Konvention zwischen der Schweiz und den EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein in Vaduz unterzeichnet. Liechtenstein lehnte damals die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EG auf das eigene Staatsgebiet mit Rücksicht auf die im Rahmen des EWR getroffene Sonderlösung ab. Der vorliegende Notenaustausch schliesst die erste Verhandlungsphase ab.
Weitere Auskünfte: Martin Hirsbrunner, Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES), Tel. 031 322 27 53