Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Transparentere Vergütung an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung EJPD schickt OR-Revision in die Vernehmlassung
Bern (ots)
05.12.2003. Durch die Offenlegung von Vergütungen und Beteiligungen der Mitglieder von Verwaltungsräten und der Geschäftsleitung soll mehr Transparenz geschaffen werden. Der Bundesrat hat am Freitag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, eine entsprechende Vorlage bis Ende Februar 2004 in die Vernehmlassung zu schicken. Das geltende Aktienrecht regelt die Frage der Transparenz von Vergütungen und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung nicht. Der Verwaltungsrat bestimmt heute in der Regel selber über die Entschädigung seiner Mitglieder. Dies kann zu Interessenkonflikten führen, da die Verwaltungsratsmitglieder zugleich sich selber, aber auch die Gesellschaft als ihre Gegenseite vertreten.
Vergütungen und Beteiligungen werden genannt
Mit neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) soll vorerst bei Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien mehr Transparenz geschaffen werden. Offen zu legen sind Vergütungen, welche die Gesellschaft an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesellschaft ausgerichtet hat, sowie die Beteiligungen, welche diese Personen an der Gesellschaft halten. Anzugeben sind der Gesamtbetrag der Vergütungen, die individuellen Bezüge der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und der höchste auf ein Mitglied der Geschäftsleitung entfallende Betrag unter Namensnennung. Anzugeben sind ferner die Beteiligungen an der Gesellschaft für jedes einzelne Mitglied des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Insbesondere die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten damit eine bessere Einsicht.
Diese Revision des OR entspricht einem wichtigen politischen und wirtschaftlichen Anliegen und trägt zu einem guten Funktionieren des Kapitalmarktes bei. Auch in zahlreichen anderen Staaten, in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und in der Europäischen Union (EU) gibt es Bestrebungen, die Transparenz zu verbessern.
Transparenz als Teilaspekt von Corporate Covernance
Die Transparenz bezüglich der Vergütungen und Beteiligungen für Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ist ein Teilaspekt von Corporate Governance. Darunter ist die Gesamtheit der Grundsätze zu verstehen, welche die Leitung und die Überwachung eines Unternehmens betreffen. Mit Corporate Governance soll ein effizientes System von checks and balances den Kräfteausgleich in einer Aktiengesellschaft garantieren.
Weitere Auskünfte: Adrian Rapp, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 96 oder 031 322 41 97