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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bundesrat für Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Länder Botschaft verabschiedet – Verhandlungsergebnis mit EU in Vernehmlassung mehrheitlich positiv beurteilt

Bern (ots)

1. Oktober 2004. Der Bundesrat hat heute die
Botschaft zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn 
neuen EU-Länder genehmigt und zu Handen des eidgenössischen 
Parlamentes verabschiedet. Zudem hat er den Vernehmlassungsbericht 
zur Kenntnis genommen. Darin äusserte sich eine breite Mehrheit 
positiv zum erzielten Verhandlungsergebnis mit der EU.
In der Vernehmlassung wird die schrittweise und kontrollierte 
Öffnung des Arbeitsmarktes mehrheitlich als grosse Chance für die 
Schweiz bezeichnet. Positiv gewürdigt wird auch die Möglichkeit, die 
bisherigen Beschränkungen - wie den Vorrang inländischer 
Arbeitskräfte, die Kontrolle der Löhne und die Kontingentierung der 
Arbeitsbewilligungen - für die osteuropäischen Länder bis im Jahre 
2011 weiterführen zu können. Die Schweiz hat ein Übergangsregime 
ausgehandelt, das gleichwertig ist mit jenem, welches die EU 
gegenüber den Beitrittsländern vorsieht.
Alle Kantone sowie die meisten Parteien, Verbände und 
Organisationen weisen auf die wichtige wirtschaftliche Bedeutung der 
Ausdehnung des Abkommens hin und betonen, dass damit die bisherigen 
bilateralen Verträge mit der EU gesichert würden. Für die 
Unternehmen eröffnet sich ein erweiterter Arbeitsmarkt, welcher sich 
positiv auf den Wirtschaftsstandort Schweiz auswirken wird. 
Abgelehnt wird das Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen von 
der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und den Schweizer Demokraten 
(SD). Diese sind der Meinung, dass die Öffnung gegenüber den neuen 
EU-Mitgliedstaaten zu rasch komme und man zuerst weitere Erfahrungen 
mit den bisherigen Mitgliedstaaten sammeln müsse. Der genaue 
Zeitpunkt der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls durch die Schweiz 
und die EU ist noch nicht festgelegt; dies dürfte im Laufe des 
Oktobers der Fall sein.
National- und Ständerat werden die Ausdehnung des 
Freizügigkeitsabkommens beide in der Wintersession 2004 beraten. Der 
Bundesbeschluss zur Genehmigung des Zusatzprotokolls wird dem 
fakultativen Referendum unterstellt werden.
Weitere Auskünfte:
Dieter Grossen, stv. Direktor Bundesamt für Zuwanderung, Integration 
und Auswanderung (IMES), Tel. 031 323 51 18
Martin Hirsbrunner, Leiter Fachbereich Freizügigkeitsabkommen, 
Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES),
Tel. 031 322 27 53

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