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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Gegen Gewaltaufrufe und Hooligans Der Bundesrat heisst neue gesetzliche Instrumente gut

Bern (ots)

17.08.05. Gewaltpropaganda und Gewalt an
Sportveranstaltungen sollen künftig besser bekämpft werden können. 
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu den 
entsprechenden Gesetzesänderungen gutgeheissen und dem Parlament 
überwiesen.
Der Bundesrat will dem Hooliganismus verstärkt entgegentreten und 
gleichzeitig die Möglichkeiten verbessern, Propagandamaterial zu 
beschlagnahmen, das zu Gewalt aufruft. Die vorgeschlagenen 
Bestimmungen richten sich gegen alle Aufrufe zu Gewalt gegen 
Personen oder Aufrufe zu Vermögens- und Sachbeschädigung, seien 
diese nun rechtsextrem, linksextrem oder anderweitig motiviert. Die 
vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ergänzen das Bundesgesetz zur 
Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).
Gegen bekannte Hooligans
Im Zentrum der Massnahmen zur Bekämpfung des Hooliganismus steht die 
Möglichkeit einer zentralen Erfassung von Daten notorischer 
Gewalttäter bei Sportveranstaltungen. Ergänzend zu dieser nationalen 
Datenbank werden im Hinblick auf die Fussball- Europameisterschaft 
2008 in der Schweiz und in Österreich präventive Massnahmen im BWIS 
verankert, die es ermöglichen sollen, bekannte Hooligans von der 
Teilnahme an Sportveranstaltungen abzuhalten.
Dank einem Rayonverbot, einer Ausreisebeschränkung, einer 
Meldeauflage und einem maximal 24-stündigen Polizeigewahrsam sollen 
gewalttätige Auseinandersetzungen an Sportveranstaltungen verhindert 
werden. Diese Massnahmen sollen kaskadenartig angewendet werden: Die 
jeweils strengere Massnahme kommt dann zur Anwendung, wenn die 
mildere nicht befolgt wurde oder keine Aussicht auf Erfolg hat.
Befristung bis Ende 2008
Der Bundesrat nahm in seiner heutigen Sitzung auch Kenntnis von den 
Resultaten der am 24. Juni 2005 abgeschlossenen Vernehmlassung. 
Diese zeigte, dass die vorgeschlagenen Massnahmen, wie früher schon 
die Datenbank, grundsätzlich begrüsst werden. Die Massnahmen werden 
insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der EURO 08 als 
unerlässlich bezeichnet. Die gesetzlichen Grundlagen werden 
allerdings bis Ende 2008 befristet. Damit trägt der Bund den unter 
Experten aufgekommenen Zweifeln Rechnung, ob die Kompetenz zu 
Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam auf Bundesebene 
liegen oder ob dafür nicht die Kantone zuständig seien. Der 
Bundesrat wird rechtzeitig zu klären haben, ob diese Massnahmen 
definitiv ins Bundesrecht überführt werden können - wie dies die 
Kantone wünschen - oder ob sie ins das kantonale Recht aufzunehmen 
sind (z.B. durch ein Konkordat).
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, 031 324 13 91

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