Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Gründung der Stiftung Schweizerisches Landesmuseum
Bern (ots)
Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Konsultation über die neue Rechtsform für das Schweizerische Landesmuseum (SLM) Kenntnis genommen. Er hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Stiftung SLM zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Gesetz sieht die Umwandlung des SLM in eine öffentlich-rechtliche Stiftung vor. Eine eigene Rechtspersönlichkeit und die strategische Führung über einen Leistungsauftrag sollen dem SLM noch bessere Leistung ermöglichen. Das SLM umfasst acht Museen in allen Landesteilen und ist mit der Sanierung und Erweiterung des Hauptsitzes in Zürich in einer umfassenden Neuausrichtung begriffen.
Das Schweizerische Landesmuseum (SLM) vereinigt die grösste kulturgeschichtliche Sammlung der Schweiz. Diese umfasst Objekte von nationaler Bedeutung verschiedenster Perioden von der Ur- und Frühgeschichte bis zum 20. Jahrhundert. Neben dem Ausstellen, Sammeln und Erhalten bedeutender Objekte umfasst der Kulturauftrag des SLM auch allgemeine Forschung und Information auf dem Gebiet der Kunst- und Kulturgeschichte.
Das SLM gehört dem Bundesamt für Kultur (BAK) an und ist als Verwaltung organisiert. Die vorwiegend betrieblichen Merkmale seiner Tätigkeit weisen nicht nur ein bedeutendes Geschäftspotential auf, sie verlangen auch nach einer neuen wirkungsvolleren Organisationsform. Deshalb soll das SLM eine eigene Rechtspersönlichkeit und einen eigenen Finanzhaushalt erhalten. Damit bekommt es einen grösseren Bewegungsspielraum und muss mehr Verantwortung für den Erfolg und die Finanzierung seiner Tätigkeit übernehmen. Der Bundesrat schlägt vor, die Museumsgruppe des Bundes als öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit im dritten Kreis des sogenannten Vierkreisemodells als Teil der dezentralen Bundesverwaltung zu verankern. Mit den drei Grossprojekten - der Stiftungsgründung, der inhaltlichen und betrieblichen Unternehmensentwicklung sowie mit der Sanierung und Erweiterung des Hauptsitzes in Zürich - wird das SLM in umfassender Weise neu ausgerichtet.
Das Gesetz sieht die Aufteilung der Führung an einen strategisch zuständigen Stiftungsrat und eine operativ verantwortliche Direktorin oder Direktor vor. Der Bundesrat gibt der Stiftung einen über vier Jahre gültigen Leistungsauftrag, der durch einen von der Bundesversammlung zu genehmigenden Zahlungsrahmen abgegolten wird. Der Stiftung obliegt es, einen namhaften Teil ihrer Finanzierung durch selbst erwirtschaftete Mittel sicherzustellen. Diese Vorgaben werden jährlich durch eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Departement des Innern und der Stiftung konkretisiert. Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des BAK. Die Museen und Liegenschaften bleiben im Eigentum des Bundes und werden der Stiftung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Verfügung gestellt. Ebenso behält der Bund das Eigentum an den Sammlungsgegenständen und übergibt sie der Stiftung zur Nutzniessung. Die Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitenden gestaltet die Stiftung aufgrund des Bundespersonalgesetzes. Damit wird unter anderem die Ausgestaltung als Service Public sichergestellt. Diese Organisation und Neuausrichtung des SLM haben bei den Standortkantonen, beim Kanton Genf als Mit-Donator von Schloss Prangins, der Stadt Zürich und bei ausgewählten kulturellen Organisationen überwiegende Zustimmung gefunden. Dies zeigt der heute ebenfalls veröffentlichte Bericht über die Ergebnisse der Konsultation.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Beilagen: - Presserohstoff - Bericht über die Ergebnisse der informellen Konsultation - Botschaft Auch zu beziehen unter: www.musee-suisse.ch
Auskünfte: Andres Furger, Direktor des Schweizerischen Landesmuseums, Tel 01 218 65 02 David Streiff, Direktor des Bundesamtes für Kultur, Tel 031 322 92 61 Christoph Reichenau, Stv. Direktor des Bundesamtes für Kultur, Tel. 031 322 92 86