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Eidg. Departement des Innern (EDI)

IV-Beiträge zielgerichteter einsetzen

(ots)

Ab dem Jahr 2004 werden die Beiträge der Invalidenversicherung (IV) an die Organisationen der privaten Behindertenhilfe neu verteilt, um den Bedürfnissen der Invaliden besser Rechnung zu tragen. Heute gewährt die IV diesen Organisationen jährlich 135 Millionen Franken. Konform zu der vom Volk beschlossenen Schuldenbremse, beträgt die jährliche Zunahme der Beiträge an die Behindertenorganisationen in den Jahren 2004-2006 1,8%.

Die schwierige finanzielle Situation des Bundes verlangt einen 
gezielteren Einsatz der vorhandenen Mittel. Das Bundesamt für 
Sozialversicherung (BSV) kommt von seiner bisher grosszügigen 
Interpretation des Invaliditätsbegriffs gemäss 
Invalidenversicherungs-Gesetz (IVG) weg, entsprechend der aktuellen 
Rechtsprechung des Eidg. Versicherungsgerichts (EVG). Stufenweise 
werden die Beiträge der IV ausschliesslich Invaliden zukommen. Die 
Beiträge, welche nicht direkt invaliden Menschen zu Gute kommen 
(z.B. präventive Massnahmen), werden einer kritischen Überprüfung 
unterzogen und Organisationen zur Verfügung gestellt, die Invalide 
betreuen.
Nach einer Übergangsfrist von 2004 bis 2009 tritt die Umverteilung 
2010 in Kraft. Die Subventionsbeträge an Organisationen welche nicht 
ausschliesslich invalide Menschen betreuen, werden stufenweise der 
Anzahl der betreuten Invaliden angepasst.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	031 322 91 32
Beatrice Breitenmoser, Vizedirektorin 
Chefin Geschäftsfeld Invalidenversicherung 
Bundesamt für Sozialversicherung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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