Eidg. Departement des Innern (EDI)
IV-Beiträge zielgerichteter einsetzen
(ots)Ab dem Jahr 2004 werden die Beiträge der Invalidenversicherung (IV) an die Organisationen der privaten Behindertenhilfe neu verteilt, um den Bedürfnissen der Invaliden besser Rechnung zu tragen. Heute gewährt die IV diesen Organisationen jährlich 135 Millionen Franken. Konform zu der vom Volk beschlossenen Schuldenbremse, beträgt die jährliche Zunahme der Beiträge an die Behindertenorganisationen in den Jahren 2004-2006 1,8%.
Die schwierige finanzielle Situation des Bundes verlangt einen gezielteren Einsatz der vorhandenen Mittel. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) kommt von seiner bisher grosszügigen Interpretation des Invaliditätsbegriffs gemäss Invalidenversicherungs-Gesetz (IVG) weg, entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Eidg. Versicherungsgerichts (EVG). Stufenweise werden die Beiträge der IV ausschliesslich Invaliden zukommen. Die Beiträge, welche nicht direkt invaliden Menschen zu Gute kommen (z.B. präventive Massnahmen), werden einer kritischen Überprüfung unterzogen und Organisationen zur Verfügung gestellt, die Invalide betreuen.
Nach einer Übergangsfrist von 2004 bis 2009 tritt die Umverteilung 2010 in Kraft. Die Subventionsbeträge an Organisationen welche nicht ausschliesslich invalide Menschen betreuen, werden stufenweise der Anzahl der betreuten Invaliden angepasst.
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Auskunft: 031 322 91 32 Beatrice Breitenmoser, Vizedirektorin Chefin Geschäftsfeld Invalidenversicherung Bundesamt für Sozialversicherung
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