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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bilaterale II: Prodi unterstützt die Idee eines hohen politischen Treffens Schweiz - EU

(ots)

Bundespräsident Pascal Couchepin hat sich am Freitag anlässlich der 25-Jahr-Feier der Fondation Jean Monnet in Lausanne mit EU- Kommissionspräsident Romano Prodi getroffen. Prodi wurde von der Stiftung mit der Médaille d'Or geehrt. Bundespräsident Couchepin und Kommissionspräsident Prodi haben im Rahmen ihrer Gespräche vereinbart, regelmässig Treffen auf hohem politischen Niveau zwischen der Schweiz und der Europäischen Union abzuhalten. Das erste dieser Treffen findet in absehbarer Zukunft statt und könnte den bilateralen Verhandlungen II einen politischen Impuls geben Unter den noch offenen Punkten in den bilateralen Verhandlungen II sind zwei Fragen für die Schweiz von zentraler Bedeutung: Es geht einerseits um die Frage, ob und in welchem Ausmass die Schweiz für Delikte im Bereich der indirekten Steuern (wie Zölle, Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchersteuer auf Tabak und Alkohol) eine Ausdehnung der Amts- und Rechtshilfe vornehmen kann. Andererseits geht es um die Frage der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der "Geldwäscherei" im Betrugsbekämpfungsdossier. Der Bundesrat hat bekräftigt, dass ein formeller Abschluss der neun Dossiers der Bilateralen II erst in Frage kommt, wenn in allen Bereichen eine befriedigende Lösung gefunden wird. Ziel der Schweiz ist ein ausgewogenes Gesamtergebnis der Bilateralen II, das die legitimen Interessen beider Parteien berücksichtigt.

Ebenfalls ist es für die Schweiz unabdingbar, dass in den beiden 
letzten noch offenen Punkten Lösungen gefunden werden, die nicht im 
Widerspruch zur bereits erzielten Einigung im Dossier 
Zinsbesteuerung stehen. Das heisst, dass das Bankgeheimnis gewahrt 
bleiben soll.
In dem Gespräch ging es auch um die Ausdehnung der 
Personenfreizügigkeit (Bilaterale I) auf die 10 neuen EU- 
Mitgliedstaaten. Die Schweiz und die EU verhandeln zurzeit über ein 
angemessenes Übergangsregime, welches eine schrittweise und 
kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte erlaubt. Für den Bundesrat 
ist es nicht akzeptabel, für die Schweiz weniger vorteilhafte 
Bedingungen zu erhalten, als die in der EU-internen 
Übergangsregelung vorgesehnen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Jean-Marc Crevoisier, Tel. 079 763 84 10

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