Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Bundesrat verabschiedet Botschaft über die Änderung des Gleichstellungsgesetzes (Schlichtungsverfahren für Bundespersonal)
Bern (ots)
Um wirkungsvoll gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts von Bundespersonal vorzugehen, hat der Bundesrat heute entschieden, eine Schlichtungskommission einzusetzen.
Für privatrechtlich Angestellte verlangt das Gleichstellungsgesetz ein Schlichtungs-verfahren. Die Hälfte der Kantone hat das Schlichtungsverfahren auch auf öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse ausgedehnt. Bundesangestellte dagegen haben die Möglichkeit, im Verlauf des Beschwerdeverfahrens ein Fachgutachten zu verlangen. Zuständig ist die Begutachtende Fachkommission Gleichstellungsgesetz. Die Tatsache, dass zuerst ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden muss, bevor man an die Fachkommission gelangen kann, stellt eine hohe formale und psychologische Hürde dar.
Aus diesem Grund wird die begutachtende Kommission in eine Schlichtungskommission umgewandelt. Die genauen Aufgaben und Zusammensetzung der Schlichtungskommission werden in einer Verordnung geregelt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Patricia Schulz, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann: 031 322 68 43