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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Universitätszugang auch für Berufsmaturanden

(ots)

Ab 2005 sollen Inhaber und Inhaberinnen von Berufsmaturitätszeugnissen nach erfolgreichem Bestehen einer Ergänzungsprüfung zu allen universitären Hochschulen zugelassen werden. Der Bund und die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) haben gemeinsam eine entsprechende Passerellenlösung ausgearbeitet, die in je eigenen, aber gleich lautenden Regelungen verankert werden soll. Der Bundesrat hat nun die entsprechende Verordnung verabschiedet. Die EDK wird ihr Reglement im kommenden März beraten. Beide Erlasse sollen am 1. April 2004 in Kraft treten.

Es ist eines der Ziele im schweizerischen Bildungswesen, die 
verschiedenen Ausbildungsbereiche möglichst durchlässig zu 
gestalten. In diesem Sinne haben Bund und EDK durch eine unter der 
Leitung von Prof. Rolf Dubs, St. Gallen, stehende Arbeitsgruppe 
Vorschläge für die Lösung des Übergangs von der Berufsmatur zu den 
universitären Studien erarbeiten lassen. Diese Vorschläge stiessen 
anfangs 2002 in der Vernehmlassung insgesamt auf ein positives Echo.
Im wesentlichen geht es um folgendes: Inhaber und Inhaberinnen einer 
Berufsmatur haben eine Ergänzungsprüfung nach gymnasialen 
Anforderungen zu bestehen. Das Berufsmaturitätszeugnis gibt zusammen 
mit dem Zeugnis über die Ergänzungsprüfung Zugang zu allen 
universitären Hochschulen und allen Studienrichtungen. Die 
Ergänzungsprüfung umfasst folgende fünf Prüfungsfächer: erste bzw. 
lokale Landessprache (mit Einbezug der Maturaarbeit), zweite 
Landessprache oder Englisch; Mathematik, Integrationsfach 
Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Integrationsfach 
Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte, Geographie, 
Wirtschaft und Recht).
Die Ergänzungsprüfung wird im Rahmen der von der Schweizerischen 
Maturitätskommission organisierten schweizerischen 
Maturitätsprüfungen zweimal jährlich durchgeführt. Die Vorbereitung 
auf die Prüfung sollte im Prinzip innerhalb eines Jahres möglich 
sein. Sie kann entweder über ein entsprechendes Kursangebot 
öffentlicher oder privater Anbieter, oder aber auch autodidaktisch 
bewältigt werden. Die Berufsbildungskreise werden angemessen in die 
Durchführung der Prüfungen einbezogen.
An der Umsetzung dieser Passerellenlösung sind verschiedene Kreise 
interessiert. Rechtlich betroffen sind primär die Kantone und der 
Bund (Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern von 
Berufsmaturitätszeugnissen zu den kantonalen bzw. eidgenössischen 
Hochschulen). Es musste also eine Lösung gesucht werden, die beiden 
Rechtssetzungsebenen Rechnung trägt und die gleichzeitig sicher 
stellt, dass eine entsprechende Regelung gesamtschweizerisch 
einheitlich ist. Es bot sich hier jene Lösung an, die 1995 für die 
Anerkennung der kantonalen gymnasialen Maturitätsausweise getroffen 
wurde: Bundesrat und EDK erlassen je eigene, aber ausdrücklich 
gleich lautende Regelungen betreffend die Anerkennung von 
Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären 
Hochschulen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Ernst Flammer, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Chef der 
Sektion Bildungswesen, Tel. 031 322 96 69

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