Eidg. Departement des Innern (EDI)
Der Europarat veröffentlicht den dritten Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) über die Schweiz
(ots)Der Bericht wurde von einer Delegation der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz erarbeitet, welche die Schweiz im Mai 2003 besuchte. Im Bericht werden die Fortschritte gewürdigt, die in der Schweiz in den letzten Jahren gemacht wurden. Positiv erwähnt werden unter anderem: - Die Verankerung des Diskriminierungsverbots in der neuen Verfassung (Art. 8). - Die Einrichtung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, die sich auf Bundesebene mit Fragen des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus befasst. - Die Errichtung des Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte, mit dem der Bund Präventions- und Sensibilisierungsprojekte unterstützt. - Das neue Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden, das für Fahrende grosse Erleichterungen gebracht hat. - Im Bericht wird auch die Hoffnung geäussert, dass das geplante Einbürgerungsgesetz dazu beitrage, Diskriminierung und Willkür in diesem Bereich vorzubeugen.
Der Bericht enthält auch kritische Bemerkungen Erwähnt werden zum Beispiel: - Das Fehlen eines allgemeinen, auf Gesetzesstufe verankerten Diskriminierungsverbots. - Der Mangel an niederschwelligen Beratungs- und Ombudsstellen für Opfer rassistischer Diskriminierung. - Der Bericht kritisiert die von Nichtregierungsseite gemeldeten Polizeiübergriffe gegenüber Ausländern, vor allem Menschen afrikanischer Herkunft. - Die Befürchtung wird geäussert, das duale Zulassungssystem für Ausländer, das Personen aus dem EU-Raum bevorzugt behandelt, führe zur Diskriminierung der übrigen Ausländer.
Die Schweiz nimmt Kenntnis vom Bericht und den Bemerkungen der Kommission. Sie wird dadurch bestärkt in ihrem bisherigen Engagement im Kampf gegen jede Form vom Rassismus und Intoleranz. Die pauschale Kritik an die Adresse der Polizei ist zu relativieren. Die Polizei ist sich bewusst, dass es bei den zahlreichen polizeilichen Verrichtungen, die täglich vorgenommen werden, auch zu vereinzelten Fehlleistungen kommen kann. Solche Vorkommnisse werden untersucht und - sofern sich dies als notwendig erweist - werden Massnahmen zur Verbesserung der polizeilichen Dienstleistungen getroffen. Themen wie "Fremdenfeindlichkeit" und "polizeiliche Gewaltausübung" finden ferner schon seit einiger Zeit sowohl in der polizeilichen Grundausbildung wie auch in der Weiterbildung verstärkt Beachtung.
Die am dualen Zulassungssystem erhobenen Kritiken werden von der herrschenden Lehre und Forschung im Bereich des Staats- und Völkerrechts nicht gestützt. Sowohl die Rechtsprechung des europäischen Menschenrechtsgerichthofes wie die Stellungnahmen des UNO-Komitees zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) bestätigen, dass die Praxis von Staaten, die ihren eigenen Staatsangehörigen oder solchen von Ländern, mit denen sie enge Beziehungen pflegen, eine bevorzugte Behandlung einräumen, keine unzulässige rassistische Diskriminierung darstellt.
Diese Bemerkungen der Schweiz wurden entsprechend der Praxis des ECRI als Anhang des offiziellen Berichts aufgenommen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Michele Galizia Generalsekretariat EDI, Fachstelle für Rassismusbekämpfung Tel. : 031 324 13 31, 079 367 08 03; michele.galizia@gs-edi.admin.ch
Der Bericht ist auf Deutsch, Französisch und Englisch auf der Internetseite des ECRI publiziert: www.coe.int/T/F/Droits_de_l'Homme/Ecri/
Der Bericht wurde von der ECRI in eigener Verantwortung erarbeitet. Er bezieht sich auf die Situation bis zum Stichdatum 27. Juni 2003. Die ECRI ist eine Kommission, die 1993 durch einen Entscheid auf höchster politischer Ebene durch den Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates eingesetzt wurde. Sie besteht aus unabhängigen Experten aus jedem Mitgliedsland. Der Bericht befasst sich vorwiegend mit der Frage der "Umsetzung". Überprüft wird, ob die in früheren Berichten abgegebenen Empfehlungen befolgt und realisiert wurden. Der Bericht basiert auf der Analyse von Dokumenten und dem Besuch einer Delegation vor Ort, der Treffen mit den direkt betroffenen (Regierungs- und Nichtregierungs-)Kreisen ermöglicht. Der "vertrauliche Dialog" mit den nationalen Behörden gibt diesen die Möglichkeit, Bemerkungen zum Entwurf des Berichts anzubringen, um allfällige faktische Fehler zu berichtigen. Am Schluss des Dialogs können die nationalen Behörden verlangen, dass ihr Standpunkt im Anhang zum definitiven Bericht der ECRI wiedergegeben wird.