Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Grundsatzentscheide des Bundesrates
Bern (ots)
Der Bundesrat hat von den Berichten und Empfehlungen zweier Expertenkommissionen zu Systemfragen in der beruflichen Vorsorge Kenntnis genommen. Das EDI hatte die Kommissionen im vergangenen Jahr zur Prüfung der Themen "Optimierung der Aufsicht" und "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen" eingesetzt. Der Bundesrat hat auf Grund der vorliegenden Resultate die nötigen Grundsatzentscheide für die nächste Etappe der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge gefällt. Die Expertenkommissionen sollen zusammengeführt werden und bis 2007 drei Vernehmlassungsvorlagen ausarbeiten.
Aufgrund der schwierigen Lage in der beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat anfangs 2003 ein Arbeitsprogramm zur Sicherung und Weiterentwicklung des Systems verabschiedet. Obwohl inzwischen eine gewisse Entspannung eingetreten ist, weil sich einerseits die Börsen im Jahr 2003 erholt haben und andererseits gesetzgeberische Massnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität und zur Stärkung der Transparenz getroffen wurden, zeigen die jetzt vorliegenden Berichte der Expertenkommissionen, dass in der beruflichen Vorsorge mit strukturellen Änderungen zusätzliche Verbesserungen erzielt werden können.
Vernehmlassungsvorlage für neues Aufsichtsmodell Auf der Grundlage der von der Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht" unter der Leitung von Professor Jürg Brühwiler formulierten Empfehlungen soll die Aufsicht über die Pensionskassen mit zusätzlichen Aufsichtsinstrumenten ergänzt werden, die ein frühzeitigeres Agieren bei unvorteilhafter Entwicklung der Finanz- und Anlagemärkte ermöglichen. Die Aufsichtsstruktur soll generell gestrafft werden, und die heute parallelen Kompetenzen von Bund und Kantonen in der direkten Aufsicht sollen eliminiert werden.
Bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wird in erster Priorität ein regionales Modell weiter verfolgt: Die direkte Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen soll inskünftig ausschliesslich im Verantwortungsbereich der Kantone liegen. Diese sollen sich auf Konkordatsbasis zu Aufsichtsregionen zusammen schliessen. Der Bund würde die Aufsicht über die gesamtschweizerisch tätigen Vorsorgeeinrichtungen an die Kantone abtreten und nur noch die Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge ausüben.
Als Variante mit zweiter Priorität wird auch ein zentralisiertes Modell skizziert: Die direkte Aufsicht würde inskünftig ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Bundes liegen. Sie würde von einer - ausserhalb der Bundesverwaltung angesiedelten - mit Zweigstellen operierenden Institution wahrgenommen.
Wie bisher soll die Vorsorgeaufsicht von der Versicherungsaufsicht getrennt sein und nicht in die geplante Finanzmarktaufsicht über Banken und Versicherungen integriert werden.
Experten für eigene Rechtsform Die Expertenkommission "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen" unter der Leitung von Professor Hans Michael Riemer empfiehlt, dass mittelfristig eine eigene Rechtsform für Vorsorgeeinrichtungen geschaffen wird. Sie erwartet davon eine Vereinfachung sowie mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit für alle Betroffenen.
Folgekommission erarbeitet Vernehmlassungsvorlagen Mit einer vom Parlament im März 2004 überwiesenen Motion erhielt der Bundesrat den Auftrag, eine Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit der Sanierung öffentlichrechtlicher Kassen auszuarbeiten. Diese spielen sowohl unter dem Aspekt "Aufsicht" als auch unter dem Aspekt "Rechtsform" eine Sonderrolle. Im Interesse einer optimalen Koordination der gesetzgeberischen Vorarbeiten hat der Bundesrat das EDI daher beauftragt, die bisher unabhängig voneinander wirkenden beiden Expertenkommissionen zusammenzuführen und eine Folgekommission einzusetzen.
Die Folgekommission soll die vorgesehenen strukturellen Reformen in drei nach Prioritäten gestaffelten Teilen vorbereiten. Resultat der Arbeiten sollen folgende Vernehmlassungsentwürfe sein: * Projekt "Aufsicht" bis Ende 2005 * Projekt "Sanierung öffentlichrechtliche Kassen" bis Ende 2006 * Projekt "Rechtsform für Vorsorgeeinrichtungen" bis Ende 2007; zuvor nochmals Aussprache im Bundesrat
Die Empfehlungen zur inhaltlichen Stärkung der Aufsicht und Oberaufsicht werden bereits vorher umgesetzt, soweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür nicht angepasst werden müssen.
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Auskunft: Tel 031 322 46 40 Yves Rossier, Direktor Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: ( Bericht Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht", April 2004 ( Bericht Expertenkommission "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen", April 2004
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