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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Stiftung Fernstudien Schweiz, Brig vom Bund anerkannt

(ots)

Der Bundesrat hat die Stiftung Fernstudien Schweiz als beitragsberechtigte universitäre Institution im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes anerkannt.

Die Anerkennung der Stiftung im Sinn des 
Universitätsförderungsgesetzes durch den Bundesrat gründet auf einer 
vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) 
durchgeführten Evaluation und einer positiven Stellungnahme der 
Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK). Auf Grund der vom OAQ 
definierten Standards kamen die Experten zum Schluss, dass 
Fernstudien Schweiz im Bereich des universitären Fernunterrichts und 
der Betreuung qualitativ hochstehende Leistungen erbringt, die das 
Angebot der Hochschulen sinnvoll ergänzen. Das Lehrangebot sowie die 
Beratungs- und Betreuungsdienste stellen einen bedeutenden Mehrwert 
für die schweizerische Hochschullandschaft dar.
1992 gegründet, ist Fernstudien Schweiz ein Verbund der folgenden 
Institutionen: Nationales Kompetenzzentrum und Studienzentrum, Brig; 
Studienzentrum Pfäffikon SZ, Centre d'enseignement à distance, 
Sierre. Diese Institutionen bieten Studiengänge etwa in den 
Bereichen Jus, Mathematik oder Wirtschaftswissenschaften an, die von 
ausländischen Partner-Hochschulen (Bsp. Fernuniversität Hagen) 
geführt werden.
Fernstudien Schweiz wurde seit 2002 gemäss 
Universitätsförderungsgesetz provisorisch unterstützt. Ab 2005 
werden die Bundesbeiträge im Rahmen eines Leistungsauftrags gewährt. 
Gemäss Universitätsförderungsgesetz (UFG) gelten als 
beitragsberechtigt einerseits die kantonalen Universitäten. Das UFG 
sieht anderseits vor, dass auch spezifische universitäre 
Institutionen permanent subventioniert werden können. Bedingung für 
eine permanente Förderung ist die vorgängige Überprüfung der 
Anerkennungsvoraussetzungen durch das Organ für Akkreditierung und 
Qualitätssicherung. Solche universitäre Institutionen können 
ausnahmsweise dann während eines begrenzten Zeitraums auch vor einer 
Überprüfung unterstützt werden, wenn die Schweizerische 
Universitätskonferenz ein entsprechendes Gesuch gut heisst.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Isabella Brunelli, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Sektion 
Universitätswesen, Tel. 031 322 96 64

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