Eidg. Departement des Innern (EDI)
Kontrolle von Transplantaten
(ots)Der Bundesbeschluss muss bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes verlängert werden
Der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten läuft Ende 2005 aus. Weil das neue Transplantationsgesetz und das Ausführungsrecht nicht auf Anfang 2006 in Kraft treten, beantragt der Bundesrat dem Parlament, den Bundes-beschluss über die Kontrolle von Transplantaten zu verlängern. Inhaltlich kommt es dabei zu keinen Änderungen.
Der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten regelt seit Sommer 1996 einzelne Bereiche der Transplantationsmedizin. Insbesondere sollen obligatorische Testpflichten verhindern, dass bei der Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen Krankheitserreger übertragen werden. Ausserdem wird der kommerzielle Organhandel unterbunden, indem der Bundesbeschluss verbietet, Transplantate gegen Entgelt in Verkehr zu bringen oder zu transplantieren.
Seit der Annahme einer einschlägigen Verfassungsbestimmung durch Volk und Stände im Februar 1999 hat der Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Transplantationsmedizin. Das neue Transplantationsgesetz, welches diesen Rechtsbereich ausführlich regeln und den Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten aufheben wird, wurde in der Herbstsession 2004 vom Parlament verabschiedet. In Anbetracht des umfangreichen zu erarbeitenden Verordnungsrechts, der notwendigen Konsultationen und der Vorbereitung des Vollzugs, wird es allerdings nicht möglich sein, das Transplantationsgesetz auf Anfang 2006 in Kraft zu setzen. Der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten muss deshalb verlängert werden, um zu verhindern, dass während der Übergangszeit vom alten zum neuen Recht eine Lücke besteht. Inhaltlich erfährt der Bundesbeschluss dabei keine Veränderungen.
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