Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK: Ab 1.1.03 nur noch neue Parkscheibe gültig
Bern (ots)
Die 4-jährige Übergangsfrist, während der sowohl die hergebrachte als auch die neue Parkscheibe verwendet werden durfte, läuft am 31.12 2002 ab. Ab dem 1. Januar 2003 muss bei den mit dem Signal "Parkieren mit Parkscheibe" (Abb.1) gekennzeichneten Parkflächen ausschliesslich die neue Parkscheibe (Abb.2) verwendet werden.
Die vertraute und jahrzehntelang im Einsatz gewesene Parkscheibe für die Blaue und Rote Zone wird auf 1.1.2003 definitiv von der neuen, universellen Parkscheibe abgelöst. Diese hat im Gegensatz du den hergebrachten Parkscheiben nur noch ein Fenster, welches die Ankunftszeit angibt. Die Autofahrerinnen und -fahrer stellen die Scheibe auf den der effektiven Ankunftszeit folgenden Strich ein. Von dieser Einstellungszeit aus wird die maximal zulässige Parkdauer ausgerechnet. Durch diese Systematik wird die neue Parkscheibe universell einsetzbar.
Wer also beispielsweise zwischen 10.01 Uhr und 10.30 Uhr parkiert, stellt 10.30 Uhr als Ankunftszeit ein und darf in einer 180 Minuten Zone bis 13.30 Uhr parkieren.
Auf mit einem weissen P auf blauem Grund und einem Parkscheibensymbol (Abb. 1) gekennzeichneten Parkfeldern muss die Parkscheibe angebracht werden (Abb. 2). Auf einer Zusatztafel steht die erlaubte Parkdauer (Ausnahme Blaue Zone, s.u.). Die beschränkte Parkzeit muss mindestens eine halbe Stunde betragen. Weiterhin bestehen bleibt daneben die Signalisation "Parkieren gestattet" mit einer parkzeitbeschränkenden Zusatztafel (Abb. 3), bei der die Parkscheibe nicht eingestellt werden muss.
Keine Änderung in Blauer Zone
Die Eigenheiten und die zulässige Parkdauer von 1 Stunde in der Blauen Zone bleiben unverändert. Die verlängerte Parkberechtigung an Werktagen mittags und nachts bleibt bestehen, wobei der Samstag als Werktag gilt. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich auf der Rückseite jeder Parkscheibe. Gelten die Parkbeschränkungen auch an Sonn- und Feiertagen, muss der entsprechende Hinweis auf einer Zusatztafel unter dem Signal vermerkt sein.
Die neuen Parkscheiben werden auf vielen Polizeiposten, bei Verkehrsverbänden, Versicherungen und Garagen gratis abgegeben.
Bern, 28. November 2002
ASTRA Bundesamt für Strassen
Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter ASTRA, Tel. 031 324 14 91